Auslands-Reisekrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist Bestandteil der privaten Krankenversicherung. Sie übernimmt die bedingungsgemäß vereinbarten Kosten, die bei Krankheit im Ausland entstehen. Erstattet werden entstehende Kosten beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Zahnarzt sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Warum braucht man eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Während des Urlaubs im Ausland und bei sonstigen Auslandsaufenthalten gelten Einschränkungen im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Da in der Regel die anfallenden Kosten nur unvollständig oder gar nicht übernommen werden, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.

Wer ist versichert/versicherbar?

Gesetzlich Krankenversicherte schützen sich und ihre Familien vor Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland, die die GKV nicht übernimmt. Dies gilt beispielsweise zur Absicherung eines Skiurlaubes wie für den Schüleraustausch ebenso wie für Geschäftsreisen. Auch für privat Versicherte kann der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein, wenn Umfang, Dauer und Geltungsbereich der bestehenden Privaten Krankenversicherung nicht ausreichen.

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