Vereinshaftpflichtversicherung

Warum wird eine Vereins-Haftpflichtversicherung benötigt?

Der eingetragene Verein ist eine juristische Person, dessen Organe für Schäden in Ausführung Ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit mit ihrem Privatvermögen (unbegrenzt und lebenslang) haften. Darüber hinaus hat der Verein auch für schuldhaftes Verhalten seiner Mitglieder einzustehen, wenn dieses Verschulden im Rahmen der vereinsmäßigen Betätigung begangen wurde.

Was ist versichert?

Die Vereins-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein, insbesondere aus den gewöhnlichen, satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten) ab.

Versicherungsschutz besteht für die Mitglieder des Vorstandes, sämtlichen Vereinsmitgliedern und Angestellte des Vereins.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden aus Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Was ist sonst noch wichtig?

Ergänzend zur Vereinshaftpflichtversicherung sollte noch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und eine D&O abgeschlossen werden.

Je nach Veranstaltungsart sollte noch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Interne Veranstaltungen bei Mitgliederversammlungen sind noch über den Verein abgesichert. Wenn der Verein ein Fest ausrichtet, muss in jedem Fall eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Young Caucasian woman business analyst concerned making difficult decision and lost in thought in

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bietet sich an, wenn Sie sich kostengünstig absichern möchten oder ihr Beruf in einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versicherbar ist
oder Sie gesundheitlich vorbelastet sind.

Weiterlesen →
Insurance concepts

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist die Alternative zur konventionellen Lebensversicherung bzw. zum Fondssparplan, aber durch die fondsgebundene Rentenversicherung stark in den Hintergrund getreten. Mit der fondsgebundenen Lebensversicherung bieten sich Möglichkeiten zum fondsgebunden Kapitalaufbau bei gleichzeitiger Todesfallabsicherung. Dabei hängt die Höhe des im Vertrag zur Verfügung stehenden Kapitals von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab. 

Weiterlesen →
death

Sterbegeldvorsorge

Mit der Sterbegeldabsicherung kann bereits zu Lebzeiten der Nachlass mitgeregelt werden. Neben der reinen Todesfallleistung sind häufig Service-Leistungen bezogen auf den Todesfall/Begräbnis enthalten.

Weiterlesen →