Pflegerentenversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundsicherung und nicht als Vollversorgung konzipiert Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine Rentenzahlung im Pflegefall.

 

Warum braucht man eine Pflegerentenversicherung?

Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist  durch Höchstbeträge in Abhängigkeit vom Pflegegrad und Leistungsart begrenzt.

Einen Überblick der aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhalten Sie über das Bundesministerium für Gesundheit.

 

Wer ist versicherbar?

Neben der Zielgruppe der Senioren können bereits „Best Ager“ für Pflegerenten-Produkte interessiert werden, da sie häufig über ihre Eltern bereits Erfahrungen mit Pflegebedürftigkeit gemacht haben.

Darüberhinaus gibt es gezielte Angebote für Kinderpflegerenten als Zusatzversicherungen, die sich in Berufs-/oder Erwerbsunfähigkeitsrenten umwandeln lassen.

 

Was ist wichtig?

Mit der Pflegerente können die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt werden. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart.

Die Rentenzahlung ist nur von der Schwere der Pflegebedürftigkeit abhängig, auf die Verwendung der Rentenzahlungen kommt es nicht an.

Es sind eigenständige Tarife als Pflegerente möglich, oder der Einschluss einer Pflegerentenleistung im Rahmen einer Rentenversicherung o.ä. als Zusatzversicherung. Der Umfang der Leistungen hängt vom gewählten Tarif ab.

Auch reine Optionen auf den zukünftigen Abschluss einer Pflegerente sind möglich, oder Pflegerentenversicherungen mit unterschiedlichen Leistungsumfang.

Die einzelnen Tarife unterscheiden sich

  • in den angebotenen Leistungen,
  • in den zugrunde gelegten Kriterien zur Beurteilung der Pflegegrade/-stufe,
  • in Wartezeiten und Umfang der Gesundheitsprüfungen

Zur Wahl stehen Tarife,

  • die in der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit den Beurteilungsspielraum der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) übernehmen
  • und Tarife, die der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einen eigenen Katalog an Fähigkeiten (ADL = activities of daily living – Verrichtungen des täglichen Lebens) zugrunde legen.

Insbesondere die Berücksichtigung einer Demenz bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit kann eine erhebliche Rolle spielen.

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