Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) leistet eine Rentenzahlung, wenn ein Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist und seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann.

Warum braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für seit 02.01.1961 Geborene besteht kein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit, lediglich im Rahmen der Erwerbsminderungsrente ist eine Absicherung bei vollem/teilweisen Verlust der Arbeitskraft vorgesehen. Es kommt hier nicht auf den ausgeübten Beruf an.

Die Absicherung der konkreten Berufstätigkeit kann nur durch private Vorsorge getroffen werden!

 

Wer ist versicherbar?

Ein Produkt für jeden Berufstätigen (auch in Schule, Ausbildung und Studium).

Für Kinder/Schüler stehen Schulunfähigkeitsabsicherungen ergänzend zur Verfügung.

 

Was ist wichtig?

Die Absicherung kann als Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzversicherung erfolgen.

Für die Zusatzversicherung im Rahmen einer Basisrente/Riesterrente/bAV sind evtl. die Besonderheiten, die sich aus der Absetzbarkeit der Beiträge ergeben, zu beachten.

Eine Vielfalt unterschiedlichster Leistungsvarianten und Bedingungsvarianten macht die Auswahl der richtigen Absicherung für den einzelnen Kunden nicht leicht.

Im Einzelfall kann statt der Absicherung einer BU/EU die Ergänzung durch Dread Disease, Grundfähigkeitsabsicherung oder eine MultiRisk-Absicherung sinnvoll und notwendig sein.

Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sichert die Arbeitskraft besonders attraktiv und kostengünstig ab, insbesondere in der Direktversicherung.

Die Absicherung im Rahmen der bAV führt zu geringeren Nettobeiträgen durch die staatliche Förderung, zudem sind Arbeitgeberzuschüsse möglich.

Weiterhin sind häufig Sonderkonditionen (Gruppenverträge) umsetzbar und es können vereinfachte Annahmerichtlinien (Dienstobliegenheitserklärung) unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Bei Arbeitgeberwechsel kann der BU-Schutz in der Regel zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden.

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