Direktversicherung Berufsunfähigkeit

Warum braucht man eine Direktversicherung – BU?

Mit der Direktversicherung -BU kann staatlich gefördert das Risiko abgesichert werden.

Der Absicherungsumfang kann aufgrund der geförderten Beiträge erhöht werden und im Leistungsfall trotz erhöhter Abgaben zu einer besseren Versorgung führen.

Vielfach kann für bestimmte Berufsgruppen die betriebliche Absicherung, durch Bildung einheitlicher Berufsgruppen, die einzige bezahlbare Absicherung geboten werden.

 

Wer oder was ist versichert?

Abgesichert wird die Arbeitskraft in Form eines tatsächlichen Berufsbildes.

 

Was ist wichtig?

Für betriebliche BU-Absicherungen können einheitliche Berufsgruppen für alle Mitarbeiter /Mitarbeitergruppen erforderlich sein. Dies kann zu einer Besser- oder Schlechterstellung des Einzelnen führen.

Der Leistungsumfang betrieblicher BU- Absicherungen weicht evtl. vom Leistungsumfang privater Absicherungen ab, z.B. bzgl. der Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit („Gelber Schein“), Wiedereingliederungshilfen, …

Aufgrund der steuer-/sozialversicherungspflichtigen Förderung sind die Leistungen im Leistungsfall voll zu versteuern und beitragspflichtig in der GKV und Pflegepflichtversicherung (für freiwillig oder pflichtversicherte „Rentner“).

 

Hintergrundwissen

§ 3 Nr. 63 EStG regelt die Voraussetzungen und Förderung der Direktversicherung – BU.

In der Anwartschaftsphase werden Beiträge (Gesamtbeitrag) bis 8% BBG p.a. steuerfrei gestellt und bis 4 % BBG p.a. können sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.

In der Leistungsphase ist die volle Leistung gem. § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig und die Leistungen unterliegen der Beitragspflicht in der GKV und Pflegepflichtversicherung, sofern der Leistungsempfänger freiwillig in der GKV versichert ist oder versichergungspflichtig ist.

In der Umsetzung sind arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, z.B. tarifvertragliche Regelungen, arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsätze, Verhältnismäßigkeit der Versorgung, Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAG), …

 

Produktalternativen?

Alternativ zur Umsetzung im Rahmen der betrieblichen Versorgung können private Absicherungen im Rahmen der 1.Schicht (Basisrente) oder 3. Schicht (privat) erfolgen, die anderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen unterliegen.

 

Dread Disease – Schwere Krankheiten Vorsorge bietet ihren Kunden bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen (z.B. Herzinfakt, Schlaganfall, Krebs …) eine Einmalleistung oder/und eine Todesfallleistung.

Ein Produkt, das sich hervorragend zur Ergänzung einer BU-Absicherung eignet, insbesondere wenn besonders hoher Bedarf abgesichert werden muß.

Die unterschiedliche Risikoabsicherung im Vergleich zur BU, kann bei Kunden mit Vorerkrankungen, die einer BU-Absicherung im Weg stehen, die Möglichkeit zur Absicherung wenigstens eines Teils seines Risikos bewirken.

 

Erwerbsunfähigkeitsrente wird geleistet, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer erwerbsunfähig wird. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung stellt ein Minus zur Berufsunfähigkeit dar, kann im Einzelfall aber die richtige und einzige Lösung für Kunden zur Risikoabsicherung darstellen.

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