Basis Rente

Mit der Basisrente haben Kunden die ideale Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben und im Ruhestand eine zusätzliche, lebenslange Rente zu beziehen.

Warum braucht man eine Basisrente?

Die Attraktivität der Basisrente zur Altersvorsorge beruht auf den generierten Steuervorteilen. Heutige Steuervorteile gehen mit einer Besteuerung der Leistungen im Altersrentenbezug einher.

Das Zollkodexanpassungsgesetz sieht vor, dass der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung künftig dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt wird.

 

2020 erhöht sich das Volumen für den Sonderausgabenabzug.

  • Staatliche Förderung – 2021 können Rürup-Policen Sparer 92 % ihrer Prämien als Sonderausgaben geltend machen.
  • Zusatzschutz vereinbar – Basisrenten dürfen mit Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert werden
  • Flexible Zuzahlungsmöglichkeiten – erhöhen die Flexibilität beim Aufbau der Altervorsorge

 

Wer ist versichert/versicherbar?

Die Basisrente steht grundsätzlich allen offen. Sie lohnt sich insbesondere

  • für Selbständige, durch den steuerbegünstigten Aufbau der Altersvorsorge bzw. die damit mögliche steuerbegünstigte Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • für Besserverdienende, durch den steuerbegünstigenden Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und den in der Regel günstigeren Steuersatz in der Rentenphase
  • [bei Arbeitnehmern werden die steuerfreien Arbeitgeberanteile und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbetrag abgezogen – nur der übersteigende Anteil ist dann noch förderfähig]
  • ältere Kunden (kurz vor Rentenbeginn), durch die vorteilhaften Verhältnisse der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge gegenüber der Steuerbelastung in der Rentenphase

 

Was ist wichtig?

Basisrenten können abgeschlossen werden als klassische Tarife, hier profitieren Kunden von einer fest zugesagten Mindestverzinsung.

Alternativ stehen fonds- oder indexgebundene Tarife zur Verfügung. Hier werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und und Sie profitieren stärker vom Kapitalmarkt.

Entscheidend ist die Ihre Anlagementalität.

 

Besonderheiten?

Der Berufsunfähigkeitsschutz wird bei Einhaltung der Voraussetzungen (max. 49% des Beitrages der Gesamtprämie für BU-Schutz) ebenfalls steuerlich gefördert.

Die Leistungen dieser Berufsunfähigkeitsversicherung sind dann jedoch steuerpflichtig!

Es ist immer zu prüfen, ob eine Kombination der Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der Schicht 1 und Schicht 3 sinnvoll ist.

Zuzahlungen sind in der Regel möglich. Kunden können bei gutem Geschäftsjahr (Selbständige) oder höheren Bonuszahlungen durch Zuzahlungen mehr in die Altersvorsorge investieren.

Es ist regelmäßig zu prüfen, ob die Beiträge vom möglichen, optimalen jährlichen Steuerbonus profitieren.

Die Renten – Leistungen aus einer Basisrente werden im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht als Einkommen angerechnet.

 

Hintergrundwissen

Die Basis (oder umgangsprachlich „Rürup“) – Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird.

Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente – frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Vertragsabschluss vor dem 1.1.2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres) – zugesagt.

Die Basis-Rente lässt sich nicht zu einem Stichtag als größere Geldsumme auszahlen, sondern sieht eine monatliche Rentenauszahlung vor.

Die Basis-Rente ähnelt der gesetzlichen Rente, da sie wie die gesetzliche Rente versteuert wird und die Beiträge als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 3 EStG aber vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden können.

Beim Sonderausganbenabzug für Vorsorgeaufwendungen werden folgende Beiträge addiert:

  • alle gezahlten Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung (und vergleichbaren Versorgungseinrichtungen)  – einschließlich Arbeitgeberanteil –
  • sowie Beiträge zu  privater kapitalgedeckten Altersvorsorge in Form der BasisRente
  • ggfs. werden fiktive Beitragszahlungen angenommen (Beamte)

Von diesen gezahlten Beiträgen (max. der jeweils aktuelle Höchstbeitrag) wird der jeweilige abzugsfähige Prozentsatz ermittelt und angewendet.

Der nach Abzug des Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente verbleibende Betrag, steht als Sonderausgabenabzug zur Verfügung.

An die steuerliche Förderung hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen geknüpft.

Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass nur Beiträge, die dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge dienen, steuerlich gefördert werden.

Ebenfalls aus diesem Grund dürfen die Versorgungsansprüche

  • nicht vererbbar,
  • nicht übertragbar,
  • nicht beleihbar,
  • nicht verpfänd- / abtretbar,
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kapitalisierbar sein.

Die am Markt angebotenen zertifizierten Produkte erfüllen diese Voraussetzungen.

Bei Verstoß gegen diese Rahmenbedingungen können die steuerlichen Begünstigungen entfallen und bereits gewährte Begünstigungen wären zu erstatten.

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