Riester-Rente

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung –  durch Zulagen und Steuervorteile

Gerade Geringverdiener und Familien mit Kindern profitieren durch die hohen Zulagen und geringen Eigenbeiträge, aber auch für Gutverdienende bietet die neben den Zulagen gewährte steuerliche Förderung interessante Vorteile.

Einen kurzen Überblick der Förderung bietet diese Zusammenfassung der Alte Leipziger: Wichtige Werte zur Riesterförderung auf einen Blick 

 

Warum braucht man einen Riestervertrag?

staatliche Förderung –  durch Zulagen und Steuervorteile

  • Grundzulage: 175 € (bis 2018: 154 €)
  • Kinderzulage: 300 € (vor 2008 geborene Kinder: 185 €)
  • Maximaler Förderbeitrag: 2.100 € (einschließlich Zulagen) oder 2.160 € (inkl. Zulagen, wenn der unmittelbar zulagenberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag leistet, die Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben)
  • Mindesteigenbeitrag: 4 %
  • (des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. der Beamtenbezüge des Vorjahres (begrenzt auf maximalen Förderbeitrag) abzgl. Zulagen)

Regelmäßige Überprüfungen helfen, um die Höhe der geleisteten Eigenbeiträge anzupassen

  • an das aktuelle Einkommen,
  • die aktuell zu berücksichtigenden Kinder etc.

Steuervorteile können sich durch den Sonderausgabenabzug der Beiträge ergeben. Es verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die steuerliche Belastung. Auf den Steuervorteil wird allerdings die Zulage angerechnet. Die Einkommensteuer reduziert sich nur um den zusätzlichen Steuervorteil; es ist durchaus möglich, dass sich kein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.

 

Was ist wichtig?

Bei klassischen Tarifen profitieren Sie von einer fest zugesagten Mindestverzinsung.

Bei fondsgebundenen Tarifen werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und und Sie profitieren stärker vom Kapitalmarkt. Auch hier wird zum Teil eine Mindestrente auf Basis der eingezahlten Beiträge garantiert.

Entscheidend ist Ihre Anlagementalität.

 

Weitere Detailinformationen

  • Zusatzschutz vereinbar
  • Riesterrenten dürfen mit Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert werden.
  • Neuer Freibetrag im Rahmen der Grundsicherung ab 2018 
  • Für Arbeitnehmer erhöht ein neuer Freibetrag im Rahmen der Grundsicherung die Attraktivität der eigenen und betrieblichen Altersvorsorge. Im Rahmen der Grundsicherung ist dann grundsätzlich ein Sockelbetrag von 100 € aus zusätzlicher Altersvorsorge frei. Dieser erhöht sich um 30 % des den Sockelbetrag übersteigenden Einkommens aus zusätzlicher Altersvorsorge und ist begrenzt auf 50% der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII (in 2017: 204,50 € mtl.).
  • keine Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten 
  • Die Renten – Leistungen aus einer Riesterrente werden im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht nicht als Einkommen angerechnet.
  • einmalige Kapitalauszahlung für Kleinbetragsrenten
  • Kleinbetragsrenten dürfen bereits zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden, ohne dass die Förderbeträge zurückgefordert werden. Einzelheiten hierzu und zu sonstiger schädlicher Verwendung können diesem Infoblatt der Alte Leipziger entnommen werden
  • „Zulagenverträge“ – seit 2012 gilt: „ohne Beitrag- keine Zulage“ 
  • Dies sind Altersvorsorgeverträge, die der mittelbar förderberechtigte Ehegatte abschließen kann, um die staatlichen Zulagen zu erhalten, vorausgesetzt der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte besitzt selbst einen eigenen Altersvorsorgevertrag.
  • Sockelbetrag/besondere Beitragsberechnungen 
  • Der Eigenbeitrag muß mindestens 60 € jährlich betragen. Zu beachten sind die Sonderregelungen bzgl. Beiträgen in Kindererziehungszeiten. Einzelheiten entnehmen Sie diesem Informationsblatt der Alte Leipziger 
  • Berufseinsteigerbonus 
  • Förderberechtigte, die am 01.01. des Jahres in dem der Vertrag geschlossen wird, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten seit 2008 einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage (Bonus)
  • Kinderzulage 
  • Für ab 2008 geborene Kinder ist die Kinderzulage auf 300 € erhöht.
  • „Wohnriester“ – Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages
  • Der Zulagenberechtigte kann aus dem Altersvorsorgevertrag gefördertes Kapital zur Anschaffung oder dem Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums entnehmen. Zu Beginn der Rentenzahlung kann das gebildete Kapital zur Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums verwendet werden.
  • Die Entnahmemöglichkeiten/Voraussetzungen wurden 2014 angepaßt. Einzelheiten zu den neuen „Spielregeln“ sind z.B. diesen Unterlagen zu entnehmen
  • Zulagenantrag 
  • Die staatlichen Zulagen werden nur auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge sind i.d.R. mit den Antragsunterlagen der Gesellschaft verbunden und gelten als Dauerzulagenantrag.
  • Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – Neuerung durch BRSG
  • Für einen Riester-Vertrag in der bAV müssen ab 01.01.2018 in der Rentenphase keine Sozialversicherungsbeiträge mehr auf die Leistungen gezahlt werden (Gleichstellung mit privatem Riester-Vertrag).
  • Diese Regelung gilt auch für bereits bestehende Riester-Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge.

Hintergrundwissen/ fachlicher Hintergrund

Die Riesterrente soll staatliche Kürzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Es handelt sich um eine private Altersversorgung, die seit 2002 über verschiedene Förderstufen (Riestertreppen) staatlich gefördert wird. Seit 2008 ist die Endstufe erreicht.

Bei der Riesterrente wird eine monatliche, lebenslange Rente zugesagt. Die Riesterrente lässt sich in der Regel als monatliche Rente auszahlen. Kleinbetragsrenten dürfen bereits zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden, ohne dass die Förderbeträge zurückgefordert werden, einkommenssteuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen.

An die staatliche Förderung hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen geknüpft. Zum einen ist die volle staatliche Förderung seit dem Erreichen der Endstufe 2008 an die Einzahlung von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens geknüpft, zum anderen müssen die weiteren Fördervoraussetzungen vorliegen.

Umfangreiche Informationen und eine Riester-Hotline finden sich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

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