Die fondsgebundene Lebensversicherung ist die Alternative zur konventionellen Lebensversicherung bzw. zum Fondssparplan, aber durch die fondsgebundene Rentenversicherung stark in den Hintergrund getreten.
Mit der fondsgebundenen Lebensversicherung bieten sich Möglichkeiten zum fondsgebunden Kapitalaufbau bei gleichzeitiger Todesfallabsicherung.
Dabei hängt die Höhe des im Vertrag zur Verfügung stehenden Kapitals von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab.
Was ist wichtig?
Den fondsgebundenen Lebensversicherungen einzelner Gesellschaften liegen unterschiedlichste Kriterien zugrunde.
Wesentliche Unterschiede ergeben sich
- bei der angebotenen Fondsauswahl (Anlagestrategien, Einzelfonds, Indexfonds etc.)
- Fondswechselmöglichkeiten
- Sicherungsstrategien (Beitragsgarantien, Garantiefonds, „Lock-in“-Prinzipien u.ä.)
- bei den vereinbarten Todesfallleistungen
Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden
- zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
- zum Hinterbliebenenschutz,
- zur Pflege etc.
In die Verträge kann teilweise eine Garantie bzgl. der Rückgewähr der eingezahlten Beiträge zum Ablauf eingeschlossen werden.
Besonderheiten
Bei einzelnen Tarifen ergeben sich durch flexible Auszahlungsphasen bis Endalter 100 Möglichkeiten die Steuerlast auf mehrere Jahre zu verteilen.
Die Lebensversicherungstarife sehen standardmäßig eine einmalige Kapitalzahlung vor, die evtl. auf Antrag in eine Verrentung umgestellt werden kann. Dies ist für die steuerliche Behandlung wichtig.
Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen entnehmen Sie bitte den unter „weiterführende Informationen…“ bereitgestellten Informationen des BMF.
Bitte berücksichtigen Sie
Die Kapital-Leistung aus einer Lebensversicherung wird im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht als Einkommen angerechnet.