Klassische Kapital-Lebensversicherung

Der Klassiker: eine (Kapital-) Lebensversicherung, mit der Anlage des Sparbeitrages im Deckungsstock der Gesellschaft.

Eine Vorsorgemöglichkeit für Kunden, als Grundversorgung, wenn zugleich die Absicherung von Hinterbliebenen notwendig ist.

In der Praxis wird häufiger der Todesfallschutz und der Sparvorgang der Altersvorsorge getrennt abgesichert.

 

Warum braucht man eine Kapitallebensversicherung?

Die (Kapital-) Lebensversicherung sichert dem Kunden eine Altersvorsorge mit garantierter Verzinsung und bietet zugleich einen Todesfallschutz.

Ergänzende Informationen bietet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft – GDV .

 

Was ist wichtig?

Zur Umsetzung dieses Versicherungsschutzes stehen die verschiedensten Tarife zur Verfügung.

Neben den klassischen kompakten (Kapital-) Lebensversicherungstarif kann bei Gesellschaften mit „Baustein“-Tarifen durch die Kombination einer Rentenversicherung mit Todesfallschutz und mit „Auszahlungsoption Kapital“ (Verzicht auf eine lebenslange Garantierente) ein entsprechender Versicherungsschutz umgesetzt werden.

Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden

  • zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
  • zum Hinterbliebenenschutz,
  • zur Pflege etc.

Je nach Tarif und Gesellschaft sind unterschiedlichste Formen der Überschussbeteiligung wählbar.

Die Lebensversicherungstarife sehen standardmäßig eine einmalige Kapitalzahlung vor, die häufig auf Antrag in eine Verrentung umgestellt werden kann.

Dies ist für die steuerliche Behandlung wichtig. Die steuerliche Behandlung der Leistung ist abhängig vom Eintritt im Todesfall.oder im Erlebensfall.

Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung von Kapitallebensversicherungen entnehmen Sie bitte den beispielhaft bereitgestellten Informationen der Alten Leipziger  (s.u. Lebens- und Rentenversicherungen (3.Schicht)/Steuerinformation allgemein) oder den unten bereitgestellten Informationen des Bundesministerium für Finanzen.

Bitte berücksichtigen Sie:

Die Kapital-Leistung aus einer Lebensversicherung wird im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht als Einkommen angerechnet.

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