Ertragsausfallversicherung

Warum benötigt man eine Ertragsausfallversicherung?

Die Ertragsausfallversicherung infolge von Krankheit ersetzt je nach Versicherer und gewähltem Tarif, den entgangenen Gewinn und/oder die fortlaufenden Kosten bzw. eine Vertretungskraft.

Die Ertragsausfallversicherung ist eine Ergänzung zum Krankentagegeld: Trotz Stillstand des Betriebes oder der Praxis laufen die Personalkosten, Praxis-, Kanzlei- und Bürokosten, Steuern, Finanzierungskosten und sonstige fortlaufende Kosten weiter. Ihr Mandant kann in den seltensten Fällen sein Krankentagegeld weiter finanzieren.

Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung darf das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate NICHT übersteigen.

Sinkt das Nettoeinkommen unter den vereinbarten Tagessatz, kann die Versicherung den Tagessatz herabsetzen. Die Folge ist, dass fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Schuldzinsen, Abschreibungen, etc.) einer Praxis oder eines Betriebes bei Unterbrechung infolge Krankheit oder Unfall der den Betrieb leitenden Person NICHT abgesichert werden können. Dadurch kann es zu erheblichen Unterdeckungen kommen. Die Ertragsausfallversicherung mit umfassendem Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden deckt diese Lücke.

Was wird versichert?

Die Ertragsausfallversicherung ersetzt den während der Dauer der Betriebsunterbrechung entgangenen Deckungsbeitrag für fortlaufende Betriebsausgaben und den in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn und eventuell anfallende Schadenminderungskosten.

Der Versicherungsschutz umfaßt die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Praxis, der Kanzlei) für die Dauer von 12 bzw. 24 Monaten.

Wofür besteht Schutz?

  • Krankheit
  • Unfall
  • Brand, Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
  • Austritt von Leitungswasser
  • Sturm, Hagel
  • Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche
  • die Gefahren Brand/Blitzschlag, Einbruchdiebstahl inkl.Vandalismus. Leitungswasser und Sturm/Hagel sind je nach Versicherer inklusive oder nicht gar nicht enthalten, sowie optional wählbar

Was wird im Schadensfall ersetzt?

Entsteht die Unterbrechung durch Krankheit des Arztes oder Betriebsleiters, werden je nach Versicherer und Wunsch des Versicherungsnehmers die Kosten eines Vertreters oder der entgangen Umsatz sowie die fortlaufenden Kosten ersetzt.

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