Wer benötigt eine Gewerbegebäudeversicherung?
Jeder Eigentümer eines gewerblich genutzten Gebäudes benötigt diese Absicherung. Sie kann über Gebäudeversicherung (gewerbl.) angeboten werden, wenn die Gesamtfläche des Gewerbeanteils über 50 % liegt.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich z. B. auf
- Gebäude
- Gebäudebestandteile (z. B. Markisen)
- Grundstücksbestandteile (z. B. Einfriedungen, Grünanlagen)
- Nebengebäude (z. B. Garagen, Schuppen etc.)
Wofür besteht Schutz?
Mögliche versicherbare Gefahren:
- Feuer (z. .B. Brand, Explosion, Überspannung durch Blitz)
- Leitungswasser (z. B. Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den Rohren der Wasserversorgung und Heizungsanlage)
- Sturm (z. B. ab Windstärke 8)/ Hagel
- Elementar (z. B. Überschwemmung, Lawinen)
- EC (Extended Coverage) (z. B. Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik/Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen)
- unbenannten Gefahren (es gilt: alles ist versichert, was nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist; unbenannte Gefahren umfassen die unvorhergesehene Zerstörung und Beschädigung von versicherten Sachen)
- Gebäudetechnik (z. B. Aufzüge)
Was ist wichtig?
- Wie wird die Versicherungssumme korrekt berechnet?
- Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig die Versicherungssumme korrekt zu ermitteln. Eine Möglichkeit wäre das Gutachten eines Sachverständigen oder alternativ – beim Neubau – die tatsächlichen Neubaukosten.
- Mittlerweile bieten einige Gesellschaften aber auch die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Softwareanbietern an, die eine Unterversicherung mit der Wertermittlung ausschließen.
- Ein weiterer Hinweis zur Vermeidung einer Unterversicherung könnte der aktuelle Neubauwert durch Umrechnung sein. Hierzu wird der Neubauwert aus dem Ursprungsbaujahr auf das aktuelle Kalenderjahr umgerechnet.
- Wie kann einer Unterversicherung vorgebeugt werden?
- Vorsorge- und Wertzuschlagsversicherung nutzen oder ggfs. den gleitenden Neuwert (1914), damit auch bei Wertzuwächsen keine Unterversicherung entsteht.
- Hinweis: Vorsicht bei der Übernahme der Versicherungssumme aus einem alten Versicherungsschein.
- Existiert der Vertrag seit langem, sollten Kunden auf eventuelle An- und Umbauten angesprochen werden, die den Wert erhöht haben könnten.