Maschinenversicherung

Warum benötigt man eine Maschinenversicherung?

Maschinen sind für Produktionsunternehmen in der Regel eine große Investition. Ohne Maschinen kann ein derartiger Betrieb nicht produzieren und damit seine Kunden nicht beliefern.

Was ist versichert?

Bei der Maschinenversicherung wird grundsätzlich zwischen stationären und mobilen Maschinen unterteilt.

Mobile Maschinenversicherung

Da für fahrbare und transportable Geräte infolge ihrer spezifischen Einsatzmöglichkeiten besondere und zusätzliche Risiken gelten, wurden für diesen Risikobereich das Bedingungswerk der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) geschaffen. Es gilt für Baugeräte und sonstige Sachen, beispielsweise für Erdbewegungsgeräte, Hebegeräte oder landwirtschaftliche Geräte.

Stationäre Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für stationäre Maschinen gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch

  • menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit)
  • technische Gefahren (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen)
  • höhere Gewalt

Die Tarife am Markt unterscheiden sich im Einzelnen. In einigen Tarifen können z. B. Schäden durch Feuer in der stationären Maschine eingeschlossen werden.

Was ist sonst noch wichtig?

Entschädigung um Teil- und Totalschadenfall

Im Teilschadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch Mehrkosten für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeiten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten ersetzt.

Im Totalschadenfall wird der Zeitwert abzgl. Rest- bzw. Schrottwert ersetzt. Die Entschädigungsleistung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Neuwert ist der jeweils gültige Listenneupreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).

Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben für den Versicherungswert unberücksichtigt.

Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.

Welcher Bezug besteht zur Geschäftsinhaltsversicherung?

Stationäre Maschinen

Da u. a. das Feuerrisiko in der stationären Maschine ausgeschlossen ist, müssen die Maschinen in der Geschäftsinhaltsversicherung eingeschlossen werden. In der Geschäftsinhaltsversicherung erfolgt die Entschädigung bekanntlich nach dem Neuwert.

Mobile Maschinen

Die Abgrenzung ist hier nachvollziehbar. Die mobilen Maschinen sind außerhalb der Versicherungsräume (i. B. a. Geschäftsinhaltsversicherung) im Einsatz. Daher kommt es hier i. d. R. nicht zu einer Doppelversicherung.

Mehrkosten und Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Betriebsunterbrechung durch einen Maschinenschaden lässt sich manchmal auch durch Zwischenlösungen verhindern. Beispielsweise indem man auf externe Produktionsstätten ausweicht. Versichert sind u.a. Mehrkosten für die Benutzung anderer Anlagen und die Inanspruchnahme von Lohn-Dienstleistungen.

Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den finanziellen Verlust eines Unterbrechungsschadens, wenn Maschinen oder maschinelle Anlagen durch einen versicherten Sachschaden vorübergehend außer Betrieb sind.

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