Montageversicherung

Warum benötigt man eine Montageversicherung?

Während der Montage von Maschinen/Anlagen ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Sachschadens recht hoch. Die Maschinenversicherung greift hier nicht, da die Maschine noch nicht betriebsbereit ist. Eine Maschinenversicherung kann auch nicht mit einem vorverlegten Beginn genügt werden. Montageversicherungen haben ein breites Einsatzgebiet wie z. B. bei produzierenden Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Energieerzeugung.

Was ist versichert?

  • Montage von neuen und gebrauchten Anlagen
  • Reparaturmontage (Auf- und Wiederaufbau)

Versichert werden können auch Montagegeräte wie Werkzeuge, Hilfsmaschinen oder Kräne. Auch das Eigentum des Montagepersonals im Ausland kann auf Antrag mitversichert werden.

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung eines Montageobjektes, sobald die erstmals innerhalb des Versicherungsortes abgeladen worden sind und der Gefahrübergang an den Versicherungsnehmer erfolgt ist.

Der Versicherungsschutz endet nach erfolgreicher Inbetriebnahme.

Wofür besteht Schutz?

Versicherungsschutz besteht vor unvorhergesehene Schäden und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind. Insbesondere

  • Feuer
  • Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Berechnungs-, Material-, Werkstätten- oder Montagefehler;
  • Diebstahl

Wie alle technischen Versicherungen ist die Montageversicherung ebenfalls eine Allgefahrendeckung. Hier sind die Ausschlüsse zu beachten.

Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsortes. Transportwege können ebenfalls über die Montageversicherung eingeschlossen werden.

Was ist noch wichtig?

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Im Schadenfall wird zwischen Teil- und Totalschaden unterschieden. Sind die Wiederherstellungskosten höher, liegt ein Totalschaden vor.

Entschädigt werden bei einem Teilschaden alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes abzüglich des Wertes des Altmaterials.

Im Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Wertes für Altmaterial entschädigt.

Eine SB ist obligatorisch

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

  • Für das Montageobjekt: Voller Kontraktpreis einschließlich Fracht, Montage- und Zollkosten, Gewinn sowie Lieferungen und Leistungen der sich aus dem Vertrag mit dem Besteller ergeben; mindestens jedoch die Selbstkosten.
  • Für die Montageausrüstung: Neuwert aller versicherten Sachen einschließlich Fracht- und Montagekosten,
  • Für fremde Sachen: Summe gemäß Vereinbarung auf erstes Risiko.

Lückenloser Schutz über anschließende Maschinenversicherung

Um einen lückenlosen Versicherungsschutz gewährleisten zu können sollte sich an die Montageversicherung eine Maschinenversicherung für die entsprechenden Maschinen anschließen.

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