Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko des Unternehmers in einem Rechtsstreit. Sowohl die kosten für den eigenen Rechtsanwalt als auch für Gutachten und das Gerichtsverfahren sind Gegenstand der Rechtsschutzversicherung.

Was ist versicherbar?

Welche Bereiche  und Leistungsarten umfasst der Versicherungsschutz?

Eine Rechtsschutzversicherung umfasst die Leistungsbereiche Firmen-, Verkehrs-, Arbeits- und Mietrechtsschutz.

Innerhalb dieser Bereiche gibt es folgende Leistungsarten:

  • aktiver Schadensersatz-RS
  • Straf-RS
  • Verwaltungs-RS
  • Ordnungswidrigkeiten-RS
  • Sozialgerichts-RS
  • Steuer-RS

Je nach Produkt und betroffener Leistungsart besteht Versicherungsschutz erst ab Gericht z.B. Steuer-RS.

Der Firmenvertrags-RS kann auf Anfrage mit eingeschlossen werden.

Produkt-Besonderheiten

Einige Produkte beinhalten auch noch folgende Besonderheiten und sollten mitversichert sein:

  • Erw. Spezial-Straf-RS
  • Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige wird häufig im Paket mit einer privaten Rechtsschutzversicherung angeboten. Je nach Versicherer ist der Versicherungsschutz individuell zu gestalten.

Wichtige Ausschlüsse

  • Wettbewerbsrecht
  • eigene Baumaßnahmen
  • Patent- und Urheberrecht

Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadenfälle, deren Ursprung vor Vertragsbeginn lag bzw. innerhalb der Wartezeit (in der Regel 3 Monate) eingetreten sind.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Job opening

Direktversicherung Berufsunfähigkeit

Mit der Direktversicherung -BU kann staatlich gefördert das Risiko abgesichert werden. Der Absicherungsumfang kann aufgrund der geförderten Beiträge erhöht werden und im Leistungsfall trotz erhöhter Abgaben zu einer besseren Versorgung führen. Vielfach kann für bestimmte Berufsgruppen die betriebliche Absicherung, durch Bildung einheitlicher Berufsgruppen, die einzige bezahlbare Absicherung geboten werden.

Weiterlesen →

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt.

Weiterlesen →