KFZ-Handel- und Handwerkversicherungen

Warum benötigt man die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung?

Mit dem Handel und der Reparatur von Kraftfahrzeugen sind hohe Risiken verbunden.

Was ist versichert?

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet sie Versicherungsschutz für Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden, z.B. bei Rangierfahrten auf dem Betriebsgrundstück.
  • Teilkaskoversicherung
  • Die Teilkaskoversicherung im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden durch Unfall, Brand oder Entwendung.
  • Vollkaskoversicherung
  • Über eine Vollkaskoversicherung sind Schäden an allen versicherten Fahrzeugen abgedeckt.
  • Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz über das rote Kennzeichen grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Absicherung des Handel-Handwerk-Risikos angeboten werden kann!
  • Betriebshaftpflicht
  • Das Betriebsstätten Risiko sollte zusätzlich über eine Betriebshaftpflicht inkl. Zusatzhaftpflicht abgesichert werden. Die Zusatzhaftpflicht sichert u. a. die Bearbeitungsschäden an fremden Fahrzeugen in der Werkstatt ab. Darüber hinaus beinhaltet die Betriebshaftpflicht weitere brachnenüblichen Risiken.

Wofür besteht Schutz?

Wird z.B. bei der Abgasuntersuchung ein Motor beschädigt oder schädigt ein auf dem Grundstück abgestelltes Fahrzeug durch Ölverlust die Umwelt, versichert eine Kfz-Handel-Handwerk-Absicherung die Autohäuser und Reparaturwerkstätten gegen die finanziellen Folgen.

Weitere Beispiele für existenzbedrohende Risiken für Autohäuser und Reparaturwerkstätten:

  • ein schwerer Hagelschlag beschädigt die Fahrzeuge im Hof
  • es werden mehrere Fahrzeuge gestohlen
  • ein Auto fällt von der Hebebühne
  • bei einer Probefahrt wird eine andere Person verletzt

Die Kfz-Handel und -Handwerkversicherung bietet eine Bündelabsicherung für das Branchenrisiko.

Sie bietet Versicherungsschutz für

  • eigene zulassungspflichtige, nicht zugelassene Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören)
  • fremden Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut (einkaufsfinanzierte Fahrzeuge können eingeschlossen werden)
  • Probe und Überführungsfahrten über das rote Kennzeichen

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