Warum wird eine Berufshaftpflicht benötigt?
Ein Freiberufler haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung gibt Ihrem Kunden hier Sicherheit.
Wer ist versichert?
Versichert ist der Freiberufler für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts. Er haftet auch für Schadenfälle, die durch seine Angestellten verursacht werden.
Im Rahmen und Umfang der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt die Prüfung der Haftung und Befriedigung berechtigter Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Wofür besteht Schutz?
Der gebotene Deckungsschutz entspricht dem einer Betriebshaftpflichtversicherung. Im Unterschied steht die Berufshaftpflicht in fester Beziehung zu dem Selbständigen, die Betriebshaftpflicht ist an den Betrieb gebunden. Bei Eigentumswechsel geht die Betriebshaftpflicht gemäß VVG auf den Erwerber über. Die Berufshaftpflicht nicht.
Was ist noch wichtig?
Bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung zwingend notwendig. Diese sollte so lang wie nötig und so kurz wie möglich sein. Für viele Risiken gibt es feststehende Tarife und Prämiensätze (z.B. Ärzte, Architekten etc.).
Besonderheiten bestimmter Berufsgruppen
Es gibt Besonderheiten zur Berufshaftpflichtversicherung für zahlreiche Berufsgruppen, z.B. für
- Apotheken
- Ärzte
- Architekten
- Gesundheitsfachberufe
- Ingenieure
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Rechtsanwälte
- Notare