Ein interessanter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Die Fördermöglichkeiten sind aufgrund der Begrenzung der Höhe der Beiträge eingeschränkt sind, daher kann sie bei Führungskräften evtl. nur eine Grundversorgung darstellen.
Durch die Verbesserungen der Förderung der Direktversicherung ist die Pensionskasse in ihrer Bedeutung wieder in den Hintergrund getreten. Grundsätzlich muss nach regulierte und unregulierte Pensionskassen unterscheiden werden, speziell beim PSV Schutz.
Warum braucht man eine Pensionskasse?
Vorteile für Arbeitgeber: Mitarbeitermotivation/-bindung, minimaler Verwaltungsaufwand, keine bilanziellen Auswirkungen, steuerliche Effekte, keine PSV Beiträge, Potential zur Senkung von Lohnnebenkosten
Vorteile für Arbeitnehmer: individuelle Ausgestaltung möglich (BU, Hinterbliebene), flexible Beitragszahlung möglich, Entgeltumwandlungsbetrag bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei, Beiträge bis 8 % der BBG steuerfrei; (der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 EUR pro Jahr ist mit dem BRSG entfallen; vorhandene Beiträge zu einer Direktversicherung nach „altem Recht“,§ 40b EStG a. F. werden von den 8% der BBG abgezogen), Förderung nach § 10 a EStG möglich
Wer ist versicherbar?
Die Pensionskasse bietet grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einen Durchführungsweg der bAV – als Alternative zu einer Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruchs.
Was ist wichtig?
Für die Pensionskasse stehen unterschiedliche Produktvarianten zur Verfügung.
Sie kann in Form einer klassischen Rentenversicherung, aber auch fondsgebunden umgesetzt werden.
Je nach gewählter steuerlicher Förderung (§ 3 Nr. 63 EStG, § 10 a EStG oder § 40b EStG) sind unterschiedliche Voraussetzungen und Produktanforderungen zu beachten.
Besonderheiten
Interessant kann die Pensionskasse auch bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers sein, indem durch Einmalbeitrag (aus Teilen des Gehaltes, der Abfindung oder sonstiger Zahlungen) eine Versorgung aufgebaut wird. (Pensionskasse durch Vervielfältigung)