Jagdhaftpflichtversicherung

Wer benötigt eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Ein Jäger, der nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben und der Jagd nachgehen will, ist nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Wofür besteht Schutz?

Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen der erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen (inclusive der Abwehr unberechtigter Ansprüche). Eingeschlossen in den Versicherungsschutz ist in der Regel die Hunde-Haftpflichtversicherung für einen oder mehrere Jagdgebrauchshunde des Jägers.

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