Sterbegeldvorsorge

Mit der Sterbegeldabsicherung kann bereits zu Lebzeiten der Nachlass mitgeregelt werden. Neben der reinen Todesfallleistung sind häufig Service-Leistungen bezogen auf den Todesfall/Begräbnis enthalten.

Warum braucht man eine Sterbegeldversicherung?

Sterbegeld dient der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Bestattung „ohne Gesundheitsprüfung“ und noch in fortgeschrittenem Alter ( Eintrittsalter bis ca. 85). Die Regelung der Bestattung und/oder die finanzielle Belastung einer Bestattung erfolgt bereits zu Lebzeiten des Versicherten.

Eine gute Alternative zur klassischen Risikolebensversicherung, wenn nur die begrenzten Bestattungskosten abgesichert werden sollen.

Was ist wichtig?

Die Bestattungsvorsorge kann als reine Geldleistung vereinbart werden, oder es werden bereits zu Lebzeiten des Versicherten konkrete Vereinbarungen bzgl. der Bestattung getroffen (Bestattungsvorsorge).

Hintergrundwissen

Das gesetzliche Sterbegeld wurde Anfang 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Home sweet home keychain

Bausparen

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse  abschließt. Er wird hauptsächlich für die Finanzierung  von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt.

Weiterlesen →
Red Car crash background. Front of red car get damaged by accident on the road

KFZ-Kaskoversicherungen

Die Kaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für Schäden am Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers. Sie bietet Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. In der Kfz – Kaskoversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Weiterlesen →
Hard Hat Construction Safety

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Verletzt der Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks gesetzliche Pflichten (z.B. die Verkehrssicherungspflicht), können Haftpflichtansprüche gegen ihn entstehen. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Übertragung der Pflichten an einen Bauleiter bestehen. Daraus entstandene Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Weiterlesen →