Glasversicherung

Was ist versichert?

Zu Gebäudeverglasung zählen mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garage fest verbundene Außen- und Innenscheiben.

Mobiliarverglasung besteht für bewegliche Gegenstände wie Glastische oder Vitrinen.

Wofür besteht Schutz?

Glasbruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung.

Glasbruch liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist.

Was ist noch wichtig?

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer , Schrammen oder Muschelausbrüche
  • Auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet
  • Gefahren, die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind wie Brand oder Einbruchdiebstahl, sind nicht über die Glasbruchversicherung versichert.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

death

Sterbegeldvorsorge

Mit der Sterbegeldabsicherung kann bereits zu Lebzeiten der Nachlass mitgeregelt werden. Neben der reinen Todesfallleistung sind häufig Service-Leistungen bezogen auf den Todesfall/Begräbnis enthalten.

Weiterlesen →

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt.

Weiterlesen →