Cyberversicherung

Warum benötigt man eine Cyberversicherung?

Die Anzahl der Cyber-Attacken steigt mit jedem Monat und die Angriffe werden immer raffinierter. Die Cyberangriffe richten derzeit Schäden von 55 Mio. € alleine in Deutschland an. Schutz bietet hier eine Cyberversicherung.

Was ist versichert?

Die Cyberversicherung ist eine Kombination aus einer Betriebsausfall-, Haftpflicht- und Datenversicherung.

Wofür besteht Schutz?

  • Cyber- und Dateneigenschaden
  • In dieser Absicherungsvariante ist die Zerstörung, Beschädigung, Veränderung, Blockierung oder der Missbrauch von IT-Systemen (wie z. Bsp. Server und Netzwerke) durch Dritte oder einer mitversicherten Person versichert.
  • Cyber-Betriebsunterbrechung
  • Sollte durch einen Hackerangriff ein Arbeiten nicht mehr möglich sein, leistet der Versicherer Schäden aufgrund der Betriebsunterbrechung. Der Ertrag setzt sich den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn des Unternehmens. Es können aber auch Mehrkosten für bspw. neue Server entschädigt werden.
  • Cyber-Forderung/Erpressung
  • Sollte es dennoch zu einer Forderung von Dritten kommen, so leistet der Versicherer auch hier die vereinbarte Entschädigung.
  • Cyber-Haftpflicht (Vermögensschaden)
  • In dieser Absicherung sind Verstöße gegen die Cybersicherheit sowie Datenschutzverletzungen mitversichert.

Was ist wichtig?

  • Wahl der Versicherungssumme
  • Bei der Cyberversicherung die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln ist schwierig und individuell. Der Markt gibt eine ungefähre Richtung vor: 50 € je Kundendatensatz. Auch hier sollte noch ein Augenmerk auf den Umsatz des Unternehmens geworfen werden. Weitere Parameter sind u. a. die Summen für die Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Definition des Versicherungsfalles
  • Der Versicherungsfall ist ebenfalls definiert (weiteres kann aus den Bedingungen der einzelnen Gesellschaften entnommen werden). Versicherungsfall ist der Eintritt des versicherten Ereignisses. Bei der Haftpflicht die erstmalige schriftliche Anspruchserhebung gegenüber dem Versicherungsnehmer.
  • Wie ist die Nachhaftung (Nachmeldefrist) geregelt?
  • Die Nachhaftung der Haftpflicht ist individuell in den Bedingungen geregelt. Für die weiteren Bausteine besteht meist keine Nachhaftung.
  • Wie ist die Rückwärtsversicherung geregelt?
  • Bei der Rückwärtsversicherung besteht auch Versicherungsschutz für unbekannte Schäden, die vor Vertragsabschluss liegen. Die Rückwärtsdeckung ist individuell in den Bedingungen geregelt.

Selbstbehalte

In der Cyberversicherung bestehen Selbstbehalte. Diese sind sehr individuell in den einzelnen Bedingungen geregelt.

Im Baustein Betriebsunterbrechung gibt es meist einen „zeitlichen SB“, z.B. 6, 12 oder 24 Stunden.

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