Bei der D&O (=Directors & Officers) handelt sich um eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt wird.
Die D&O ermöglicht eine Absicherung bei Sorgfaltspflichtverletzungen gegen
- Ansprüche des Unternehmens selbst (Innenansprüche)
- Ansprüche Dritter (Außenansprüche)
Wer benötigt eine D&O und warum?
Leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen etc. haften grundsätzlich bei Sorgfaltspflichtverletzungen mit dem eigenen Privatvermögen. Die Absicherung über eine D&O ist in nahezu jedem Unternehmen zu empfehlen, von der kleinesten GmbH bis hin zur großen AG.
Nicht zu vergessen sind auch Vereine, Stiftungen etc. Denn auch ehrenamtlich tätige Manager haften mit dem eigenen Privatvermögen.
Die D&O sichert im Schadenfall den Fortbestand des Unternehmens.
Hohe Schadensummen sind i.d.R. aus dem Privatvermögen des Verantwortlichen kaum zu vollstrecken. Folgende, lange Gerichtsprozesse, negative Presseberichte etc. können zu einen Imageschaden und somit zu sinkendem Umsatz führen. Die D&O schafft hier Abhilfe.
Wer oder was ist versichert?
Es ist zwischen einer persönlichen D&O und einer Unternehmens D&O zu unterscheiden.
- Unternehmens D&0
Versicherungsfall: i.d.R. Claims-Made
VN = Das Unternehmen
Rückwärtsdeckung (für unbekannte Verstöße vor Vertragsbeginn): am bestenunbegrenzt
Nachmeldefrist (für Ansprüche nachVertragsende): unbegrenzt, unverfallbar und beitragsfrei - Persönliche D&0
Versicherungsfall : i.d.R. Verstoßprinzip
VN = Die natürlichen Person (z.B. der Geschäftsführer)
Rückwärtsdeckung (für unbekannte Verstöße vor Vertragsbeginn): am besten unbegrenzt
Nachmeldefrist (für Ansprüche nach Vertragsende): unbegrenzt, unverfallbar und beitragsfrei
Wofür besteht Schutz?
Die D&O leistet bei Schäden, die aus der Verletzung von Organpflichten/Sorgfaltspflichten aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen entstehen – durch die Befriedigung begründeter sowie die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche.
Sie leistet also nicht nur für den entstandenen Vermögensschaden, sondern i.d.R. auch für Anwaltskosten und Kosten für Schiedsgerichte und Schlichtungsverfahren.
Neben dem privaten Vermögen schütz die D&O die Manager auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Denn diese haften auch für Fehler der Managerkollegen, da oftmals keine Haftungsfreistellung im Unternehmen gewährt wird.
Schadenbeispiele
- Innenansprüche
Kreditgewährung one bankübliche
Sicherheiten
Ungenügende Organisation von Betriebsabläufen
Außerachtlassen on Fördermöglichkeiten
Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter - Außenansprüche
Ansprüche de Insolvenzverwalters
Nichtabführung de Arbeitnehmeranteils on Sozialversicherungsbeiträgen
Ansprüche des Fiskus (z.B. Lohnsteuer)
Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung
Was ist sonst noch wichtig?
Die Vorstände einer AG haben einen gesetzlichen Selbstbehalt zu tragen (§ 93 Abs. 2 AktG):
Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.
Dieser Selbstbehalt kann über die persönliche D&O oder über eine so genannte „Selbstbehaltsversicherung“ abgesichert werden.
Eine Absicherung nach dem Berufsleben kann bspw. über eine Retirement Cover Absicherung erfolgen.