Elektronikversicherung

Warum benötigt man eine gewerbliche Elektronik-Versicherung?

Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen. Die Praxis beweist, dass Schäden auch bei ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und exakter Wartung nicht zu vermeiden sind.

Mit der Elektronik-Versicherung werden die vielfältigen Schadenmöglichkeiten zu einer kalkulierbaren Größe.

Was ist versichert?

Es können technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden.

Beispielsweise: Daten- und Kommunikationstechnik, Büroelektronik, Mess- und Prüftechnik, Kassen, Waagen und Prozessrechner, Satz- und Reprotechnik, Medizintechnik sowie Bild- und Tontechnik.

Es gibt zwei Arten der Elektronikversicherung. Angeboten wird zum einen

  • die pauschale Elektronikversicherung (alle elektrischen Geräte sind zu versichern) und
  • die Einzelelektronikversicherung (einzelne Geräte werden versichert).

Wofür besteht Schutz?

Versicherungsschutz besteht bei unvorhergesehenen Schäden und Verlusten von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind. Insbesondere:

  • Menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Diebstahl
  • Technische Ursachen wie Konstruktions-, Ausführungsfehler, Überspannung und Unterspannung
  • Sturm, Frost, Eisgang, oder Überschwemmung
  • Sachgefahren

Wie alle technischen Versicherungen ist die Elektronikversicherung ebenfalls eine Allgefahrendeckung. Hier sind die Ausschlüsse zu beachten.

Versicherungsschutz besteht innerhalb der vereinbarten Versicherungsorten.

Was ist noch wichtig?

Wofür besteht kein Schutz?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Abnutzung/Verschleiß
  • Erdbeben
  • Kernenergie

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Im Schadenfall wird zwischen Teil- und Totalschaden unterschieden. Sind die Wiederherstellungskosten höher, liegt ein Totalschaden vor.

Entschädigt werden bei einem Teilschaden alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes abzüglich des Wertes des Altmaterials.

Im Totalschaden wird der Neuwert abzüglich des Wertes für Altmaterial entschädigt.

Eine Zeitwertentschädigung erfolgt, wenn die Wiederherstellung (Teilschaden) oder Wiederbeschaffung (Totalschaden) unterbleibt oder wenn die serienmäßig hergestellten Ersatzteile nicht mehr zu beziehen sind.

Eine Selbstbeteiligung ist obligatorisch.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Neuwert ist der jeweils gültige Listenneupreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).

Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben für den Versicherungswert unberücksichtigt.

Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.

Welche Bedingungen gelten?

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik- Versicherung (ABE) sowie die Besonderen Bedingungen/Klauseln zur Elektronikversicherung.

Welcher Bezug besteht zur Geschäftsinhaltsversicherung?

Die Elektronikversicherung sollte als Ergänzung zur Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden. In der Elektronikversicherung können die Sachgefahren auf Antrag ausgeschlossen werden.

Idealerweise sollte die pauschale Elekronikversicherung und die Geschäftsinhaltsversicherung bei einem Versicherer eingedeckt werden.

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