Gewerbegebäudeversicherung

Wer benötigt eine Gewerbegebäudeversicherung?

Jeder Eigentümer eines gewerblich genutzten Gebäudes benötigt diese Absicherung. Sie kann über Gebäudeversicherung (gewerbl.) angeboten werden, wenn die Gesamtfläche des Gewerbeanteils über 50 % liegt.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich z. B. auf

  • Gebäude
  • Gebäudebestandteile (z. B. Markisen)
  • Grundstücksbestandteile (z. B. Einfriedungen, Grünanlagen)
  • Nebengebäude (z. B. Garagen, Schuppen etc.)

Wofür besteht Schutz?

Mögliche versicherbare Gefahren:

  • Feuer (z. .B. Brand, Explosion, Überspannung durch Blitz)
  • Leitungswasser (z. B. Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den Rohren der Wasserversorgung und Heizungsanlage)
  • Sturm (z. B. ab Windstärke 8)/ Hagel
  • Elementar (z. B. Überschwemmung, Lawinen)
  • EC (Extended Coverage) (z. B. Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik/Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen)
  • unbenannten Gefahren (es gilt: alles ist versichert, was nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist; unbenannte Gefahren umfassen die unvorhergesehene Zerstörung und Beschädigung von versicherten Sachen)
  • Gebäudetechnik (z. B. Aufzüge)

Was ist wichtig?

  • Wie wird die Versicherungssumme korrekt berechnet?
  • Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig die Versicherungssumme korrekt zu ermitteln. Eine Möglichkeit wäre das Gutachten eines Sachverständigen oder alternativ – beim Neubau – die tatsächlichen Neubaukosten.
  • Mittlerweile bieten einige Gesellschaften aber auch die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Softwareanbietern an, die eine Unterversicherung mit der Wertermittlung ausschließen.
  • Ein weiterer Hinweis zur Vermeidung einer Unterversicherung könnte der aktuelle Neubauwert durch Umrechnung sein. Hierzu wird der Neubauwert aus dem Ursprungsbaujahr auf das aktuelle Kalenderjahr umgerechnet.
  • Wie kann einer Unterversicherung vorgebeugt werden?
  • Vorsorge- und Wertzuschlagsversicherung nutzen oder ggfs. den gleitenden Neuwert (1914), damit auch bei Wertzuwächsen keine Unterversicherung entsteht.
  • Hinweis: Vorsicht bei der Übernahme der Versicherungssumme aus einem alten Versicherungsschein.
  • Existiert der Vertrag seit langem, sollten Kunden auf eventuelle An- und Umbauten angesprochen werden, die den Wert erhöht haben könnten.

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