Gewerbliche Glasversicherung

Was ist versichert?

  • Mehrschicht-Isolierverglasung
  • Glasscheiben, auch Spiegel, je nach Versicherer auch Einzelscheiben mit einer Einzelgröße über 6 qm oder 9 qm – Sicherheitsglas
  • Blei- und Messingverglasung
  • Außen- und Innenverglasung
  • Außenverglasung, fest mit dem Gebäude verbunden und für  alle frei zugänglich sind

Wofür besteht Schutz?

Glasbruchschäden sind versichert.

Was ist noch wichtig?

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer oder Flecken
  • Auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet
  • Werbeanlagen sind nicht automatisch in der Glasversicherung mitversichert, sondern müssen gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden

Wie wird entschädigt?

  • Der VR leistet Naturalersatz, er trägt die Kosten für Lieferung und Einsetzen von Ersatzmaterial gleicher Art und Qualität.
  • Sind Hindernisse zu beseitigen oder ist ein Gerüst bzw. Kran zum Einbau erforderlich, übernimmt der Versicherer diese Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.

Differenziert wird zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasung.

  • die Pauschale Glasversicherung für Gebäude –und Mobiliarverglasung
  • Versicherungsschutz für die Gebäudeverglasung soweit die Räume dem allgemeine Gebrauch dienen
  • Schaufensterverglasung, je nach Größe, i. d. R. größer als 6 qm oder 9 qm, abhängig vom Versicherer, wird die Einzelscheibe versichert (diese Variante ist sehr Kostenintensiv

Je nachdem welche Betriebsarten sich in dem Gebäude befinden, verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag z. B. bei Juwelieren, Optiker, usw. Oder der Versicherer gibt einen Nachlass für Bürobetriebe, Arztpraxen, etc..

Zusätzlichen Kosten für Malerarbeiten, Kran- und Gerüstkosten, Maurerarbeiten, Umrahmungen, Beschläge, etc. sind nur begrenzt, je nach Versicherer, eingeschlossen.

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