KFZ-Handel- und Handwerkversicherungen

Warum benötigt man die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung?

Mit dem Handel und der Reparatur von Kraftfahrzeugen sind hohe Risiken verbunden.

Was ist versichert?

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet sie Versicherungsschutz für Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden, z.B. bei Rangierfahrten auf dem Betriebsgrundstück.
  • Teilkaskoversicherung
  • Die Teilkaskoversicherung im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden durch Unfall, Brand oder Entwendung.
  • Vollkaskoversicherung
  • Über eine Vollkaskoversicherung sind Schäden an allen versicherten Fahrzeugen abgedeckt.
  • Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz über das rote Kennzeichen grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Absicherung des Handel-Handwerk-Risikos angeboten werden kann!
  • Betriebshaftpflicht
  • Das Betriebsstätten Risiko sollte zusätzlich über eine Betriebshaftpflicht inkl. Zusatzhaftpflicht abgesichert werden. Die Zusatzhaftpflicht sichert u. a. die Bearbeitungsschäden an fremden Fahrzeugen in der Werkstatt ab. Darüber hinaus beinhaltet die Betriebshaftpflicht weitere brachnenüblichen Risiken.

Wofür besteht Schutz?

Wird z.B. bei der Abgasuntersuchung ein Motor beschädigt oder schädigt ein auf dem Grundstück abgestelltes Fahrzeug durch Ölverlust die Umwelt, versichert eine Kfz-Handel-Handwerk-Absicherung die Autohäuser und Reparaturwerkstätten gegen die finanziellen Folgen.

Weitere Beispiele für existenzbedrohende Risiken für Autohäuser und Reparaturwerkstätten:

  • ein schwerer Hagelschlag beschädigt die Fahrzeuge im Hof
  • es werden mehrere Fahrzeuge gestohlen
  • ein Auto fällt von der Hebebühne
  • bei einer Probefahrt wird eine andere Person verletzt

Die Kfz-Handel und -Handwerkversicherung bietet eine Bündelabsicherung für das Branchenrisiko.

Sie bietet Versicherungsschutz für

  • eigene zulassungspflichtige, nicht zugelassene Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören)
  • fremden Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut (einkaufsfinanzierte Fahrzeuge können eingeschlossen werden)
  • Probe und Überführungsfahrten über das rote Kennzeichen

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Savings. Nest egg of grandmother saving money, economizing pension, mortgage loan at home

Klassische Rentenversicherung

Der „neue“ Klassiker: die Rentenversicherung, bei der die Geldanlage im Deckungsstock der Gesellschaft erfolgt. Ein interessantes Produkt als Grundlage einer jeden Altersvorsorge durch Absicherung der Langlebigkeit.

Weiterlesen →
Photography Gear on Sale

Foto-Film

Fotoapparate und/oder Videogeräte sind in anderen Deckungen meist nicht oder nur bedingt versichert. Sie haben aber oftmals einen hohen Wert.

Weiterlesen →
Hard Hat Construction Safety

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Verletzt der Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks gesetzliche Pflichten (z.B. die Verkehrssicherungspflicht), können Haftpflichtansprüche gegen ihn entstehen. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Übertragung der Pflichten an einen Bauleiter bestehen. Daraus entstandene Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Weiterlesen →