Folgende Sparten sind in der Kredit- und Kautionsversicherung zu unterscheiden:
- die Forderungsausfall-Versicherung (Warenkreditversicherung) sowie
- die Kautionsversicherung (Bürgschaftsversicherung)
- Mietkaution (Gewerbe)
Was ist versichert?
Forderungsausfall-Versicherung (Warenkreditversicherung)
Mit einer Forderungsausfall-Versicherung sichert sich ein Unternehmen gegen das Risiko ab, dass ein Kunde die Rechnung für ein bereits geliefertes Produkt bzw. eine durchgeführte Dienstleistung nicht begleichen kann.
Versichert sind die Ausfälle von Forderungen im In- und Ausland einschließlich Mehrwertsteuer aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit gegenüber Privat- und Firmenkunden.
Man muss nicht die Insolvenz des Kunden abwarten und sichert sich schnelle Liquidität.
Bei ausländischen Kunden übernimmt die Gesellschaft für den Kunden das Inkassoverfahren. Zahlt der Auslandskunde dennoch nicht, erhält man ebenfalls eine Entschädigung.
Kautionsversicherung (Bürgschaftsversicherung)
Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis – sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber – ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts kaum noch vergeben werden.
Der daraus resultierende Bürgschaftsrahmen führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums, weil jede Bürgschaft voll auf den Kreditrahmen eines Unternehmens bei der Bank angerechnet wird.
Mit der Kautionsversicherung hat man die Möglichkeit den vorhandenen Kreditrahmen für zusätzliche/andere Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Je nach Absicherungsbedarf bieten die Gesellschaften verschiedene Bürgschafts-/Avalarten an.
Hier eine Auswahl der zahlreichen Bürgschaftsarten (Avalarten) zur Absicherung von:
- Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
- Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
- Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
- An- und Vorauszahlungen
- Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
- Warenlieferungen Forderungen aus Mineralöllieferungen
- Rekultivierungsverpflichtungen Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
- Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
- Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
- Erschließungsmaßnahmen
- Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
- Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
- Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
- Forderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Forderungen aus dem IATA-System (
- Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
- Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB Dienstleistungsverträgen Mitarbeiterbeteiligungen