Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Warum benötigt man eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Auch Veranstalter haben eine gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz! Veranstalter und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte tragen dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt. Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden zugefügt, haften der Veranstalter. Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen.

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht:

  • aus der Durchführung der Veranstaltung, insbesondere auch aus Vor- und Nacharbeiten.
  • die erlaubte Benutzung von Zelten, Tribünen und Podien
  • das erlaubte Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern u. ä.
  • aus Bewirtung der Teilnehmer und Besucher
  • die vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern etc.

Was ist noch wichtig?

Was kann ggf. gegen Zuschlag mitversichert werden? 

z.B.:

  • Aufstellen von Hüpfburgen
  • Mitversicherung von Garderobenstücken
  • Mitversicherung von Flurschäden

Bei der Absicherung der Veranstalterhaftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass Mietsachschäden bis zur Versicherungssumme mitversichert sind. In der Regel ist für diese Position nur ein Sublimit vorgesehen.

Welche Leistungen werden von den Gesellschaften angeboten?

Im Schadenfall

  • wird geprüft, ob und in welchem Umfang der Veranstalter zum Schadenersatz verpflichtet ist
  • gleicht der Versicherer berechtigte Schadenersatzansprüche aus
  • wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt dafür alle Kosten, auch wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Wie lange gilt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung?

Für die gesamte Dauer der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nacharbeiten

Welche Erweiterungen sind evtl. sinnvoll? 

z.B.:

  • Veranstaltungsausfallversicherung (z.B. wegen Stromausfall oder Sturmwarnung oder Absage der Veranstaltung durch Behörden)
  • Versicherung für Sachwerte und Technik (z.B. bei Sachschäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel Überschwemmung/ für die Technik kann evtl. auch eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen werden. Mitversichert gilt dann auch Vandalismus oder Kurzschluss.

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