Vereinshaftpflichtversicherung

Warum wird eine Vereins-Haftpflichtversicherung benötigt?

Der eingetragene Verein ist eine juristische Person, dessen Organe für Schäden in Ausführung Ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit mit ihrem Privatvermögen (unbegrenzt und lebenslang) haften. Darüber hinaus hat der Verein auch für schuldhaftes Verhalten seiner Mitglieder einzustehen, wenn dieses Verschulden im Rahmen der vereinsmäßigen Betätigung begangen wurde.

Was ist versichert?

Die Vereins-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein, insbesondere aus den gewöhnlichen, satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten) ab.

Versicherungsschutz besteht für die Mitglieder des Vorstandes, sämtlichen Vereinsmitgliedern und Angestellte des Vereins.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden aus Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Was ist sonst noch wichtig?

Ergänzend zur Vereinshaftpflichtversicherung sollte noch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und eine D&O abgeschlossen werden.

Je nach Veranstaltungsart sollte noch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Interne Veranstaltungen bei Mitgliederversammlungen sind noch über den Verein abgesichert. Wenn der Verein ein Fest ausrichtet, muss in jedem Fall eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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