Berufshaftpflichtversicherungen
Ein Freiberufler haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen.
Ein Freiberufler haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen.
Ein Unternehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen.
Bei der D&O (=Directors & Officers) handelt sich um eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt wird.
Wer gewerblich fremde Güter zu Lande, Wasser oder Luftfahrzeugen befördert, ist ein Frachtführer. Dies ist im HGB geregelt.
Mit dem Handel und der Reparatur von Kraftfahrzeugen sind hohe Risiken verbunden.
Wer beratend oder planend tätig ist, benötigt eine Vermögensschadenhaftplicht (VH). Bei dieser Absicherung handelt es sich um „echte“ Vermögensschäden. Es ist also weder ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen.