Vereine und Verbände
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Auch Veranstalter haben eine gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz! Veranstalter und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte tragen dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt. Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden zugefügt, haften der Veranstalter.