Die einzelnen Durchführungswege bieten unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen/Vorteile.
Arbeitnehmer haben einen Entgeltumwandlungsanspruch und Arbeitgeber lassen sich von den Vorteilen einer arbeitgeberfinanzierten bAV überzeugen.
Bei der Einrichtung einer bAV ist in der Regel nicht die Frage „ob“, sondern die Frage „wie“.
Was ist wichtig?
Es existieren unterschiedliche Wege zur Umsetzung betrieblicher Altersversorgung.
Informieren Sie sich in den einzelnen Produkten über die Voraussetzungen und die Besonderheiten der einzelnen Durchführungswege.
- Direktversicherung – eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandungsanspruchs
- Direktzusage – insbesondere als Pensionszusage mit Rückdeckung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Spitzenverdiener, Führungskräfte/leitende Angestellte
- Pensionsfonds – eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruchs
- Pensionskasse – eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer; das Interesse ist durch die Begrenzung der steuerlichen Förderungsmöglichkeiten eingeschränkt
- Unterstützungskasse – die rückgedeckte Unterstützungskasse ist insbesondere bei Versorgungen oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG interessant
Informationen zum mit dem BRSG eingeführten Sozialpartnermodell folgen.