Betriebliche Altersvorsorge

Die einzelnen Durchführungswege bieten unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen/Vorteile.

Arbeitnehmer haben einen Entgeltumwandlungsanspruch und Arbeitgeber lassen sich von den Vorteilen einer arbeitgeberfinanzierten bAV überzeugen.

Bei der Einrichtung einer bAV ist in der Regel nicht die Frage „ob“, sondern die Frage „wie“.

 

Was ist wichtig?

Es existieren unterschiedliche Wege zur Umsetzung betrieblicher Altersversorgung.

Informieren Sie sich in den einzelnen Produkten über die Voraussetzungen und die Besonderheiten der einzelnen Durchführungswege.

  • Direktversicherung  – eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandungsanspruchs
  • Direktzusage – insbesondere als Pensionszusage mit Rückdeckung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Spitzenverdiener, Führungskräfte/leitende Angestellte
  • Pensionsfonds – eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruchs
  • Pensionskasse – eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer; das Interesse ist durch die Begrenzung der steuerlichen Förderungsmöglichkeiten eingeschränkt
  • Unterstützungskasse – die rückgedeckte Unterstützungskasse ist insbesondere bei Versorgungen oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG interessant

Informationen zum mit dem BRSG eingeführten Sozialpartnermodell folgen.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Pflege-Bahr

Zum 01.01.2013 ist das Pflege-Neuausrichtungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem Leistungsverbesserung verabschiedet, wie beispielsweise höhere Leistungen für Demenzkranke und Verbesserungen für pflegende Angehörige.

Weiterlesen →

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Zusammen mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung bildet sie das deutsche Sozialversicherungssystem.

Weiterlesen →

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt.

Weiterlesen →