Direktzusage – oder Pensionszusage

Die Direktzusage – oder Pensionszusage mit Rückdeckung ist eine interessante Möglichkeit der bAV. Sie sind ein hervorragendes Instrument der betrieblichen Altersversorgung um flexibel für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen, insbesondere interessant für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Die umfangreichen Steuervorteile sind an vielfältige hohe Anforderungen geknüpft und die  rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich stetig. Neben der besonderen Sorgfalt bei der Einrichtung von Pensionszusagen ist die regelmäßige Überprüfung bereits bestehender Pensionszusagen besonders wichtig, u.a. bzgl. der Ausfinanzierung anstehender Unternehmensverkäufe und Nachfolgeregelungen etc.

Für die einzelne Umsetzung sind vielfältige Einzelfragen zu beantworten, die immer in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und dem Steuerberater des Arbeitgebers/Arbeitnehmers erfolgen sollten.

Vorteile für den Arbeitgeber: Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung, Auslagerung von Versorgungsrisiken, Entlastung der Verwaltung, Steuerliche Effekte, Potential zur Senkung der Lohnnebenkosten

Vorteile für den Arbeitnehmer: individuelle Vertragsgestaltung möglich (BU, Hinterbliebene), neben anderen Durchführungswegen der baV umsetzbar, Entgeltumwandlung bis 8% der BBG steuerfrei und bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei, steuerliche Vorteile in der Anwartschaftszeit, Insolvenzschutz durch PSV

 

Wer ist versicherbar?

Ein Durchführungsweg der bAV für besondere Zielgruppen:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Spitzenverdiener
  • Führungskräfte/leitende Angestellte
  • wenn die Höchstgrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG
    • ausgeschöpft sind
    • für die Entgeltumwandlung offen bleiben sollen

 

Was ist wichtig?

Für die Rückdeckung stehen verschieden Produktvarianten zur Verfügung.

Unterschieden wird u.a. auch nach der Form der Zusage (Leistungszusage oder beitragsorientierte Leistungszusage) und nach der Finanzierung (arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert).

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