Warum braucht man eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bietet sich an,
- wenn Sie sich kostengünstig absichern möchten
- oder ihr Beruf in einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versicherbar ist
- oder Sie gesundheitlich vorbelastet sind.
Wer ist versicherbar?
Grundsätzlich ist jedermann versicherbar, Ausnahmen sind vom ausgeübten Beruf abhängig, zum Beispiel Stuntman/woman, Dompteur/innen, Sprengstoffexperten/innen, Kampfmittel- und Minenräumer/innen, Personenschützer/innen, Testpilot/innen.
Was ist wichtig?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann als Selbständige Erwerbunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Zum Teil ist sie auch als Ergänzung zu einer Dread Disease (Schwere Krankheiten Vorsorge) möglich.
Ergänzend oder alternativ können Grundfähigkeits- oder Multi-Risk-Policen das Risiko absichern.
Eine Vielfalt unterschiedlichster Leistungsvarianten und Bedingungsvarianten macht die Auswahl der richtigen Absicherung für den einzelnen nicht leicht.
Besonderheiten?
Im Einzelfall kann die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung eine Zwischenstufe bis zur Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung darstellen.
Dies ist häufig bei Angeboten für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten der Fall.
Hintergrundwissen
Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente maßgebend ist seit Januar 2001 der Faktor der täglichen Arbeitskraft:
- Wer noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung.
- Wer zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag erbeiten kann, erhält die halbe Rente.
- Nur, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente
Für die tägliche Arbeitsleistung kommt es nicht auf den Beruf an, es wird der gesamte Arbeitsmarkt in allen Berufen betrachtet. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.
Vor Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren entsteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung – ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger.
Für dir Berechnung der Pflichtbeiträge und Wartezeiten gelten diverse Sonderregelungen.
Einzelheiten können den Informationsseiten der Deutschen Rentenversicherung entnommen werden.