Fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist die Alternative zur konventionellen Lebensversicherung bzw. zum Fondssparplan, aber durch die fondsgebundene Rentenversicherung stark in den Hintergrund getreten.

Mit der fondsgebundenen Lebensversicherung bieten sich Möglichkeiten zum fondsgebunden Kapitalaufbau bei gleichzeitiger Todesfallabsicherung.

Dabei hängt die Höhe des im Vertrag zur Verfügung stehenden Kapitals von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab.

 

Was ist wichtig?

Den fondsgebundenen Lebensversicherungen einzelner Gesellschaften liegen unterschiedlichste Kriterien zugrunde.

Wesentliche Unterschiede ergeben sich

  • bei der angebotenen Fondsauswahl (Anlagestrategien, Einzelfonds, Indexfonds etc.)
  • Fondswechselmöglichkeiten
  • Sicherungsstrategien (Beitragsgarantien, Garantiefonds, „Lock-in“-Prinzipien u.ä.)
  • bei den vereinbarten Todesfallleistungen

Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden

  • zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
  • zum Hinterbliebenenschutz,
  • zur Pflege etc.

In die Verträge kann teilweise eine Garantie bzgl. der Rückgewähr der eingezahlten Beiträge zum Ablauf eingeschlossen werden.

 

Besonderheiten

Bei einzelnen Tarifen ergeben sich durch flexible Auszahlungsphasen bis Endalter 100 Möglichkeiten die Steuerlast auf mehrere Jahre zu verteilen.

Die Lebensversicherungstarife sehen standardmäßig eine einmalige Kapitalzahlung vor, die evtl. auf Antrag in eine Verrentung umgestellt werden kann. Dies ist für die steuerliche Behandlung wichtig.

Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen entnehmen Sie bitte den unter „weiterführende Informationen…“ bereitgestellten Informationen des BMF.

Bitte berücksichtigen Sie

Die Kapital-Leistung aus einer Lebensversicherung wird im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht als Einkommen angerechnet.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Pflegerentenversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundsicherung und nicht als Vollversorgung konzipiert Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine Rentenzahlung im Pflegefall.

Weiterlesen →

Pflegezusatzversicherung

Für Menschen, die dauerhaft hilfe- und pflegebedürftig sind, entstehen erhebliche Pflegekosten.
Diese sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung unzureichend abgedeckt. Sie müssen von den Bedürftigen selbst oder nahen Familienangehörigen mitfinanziert werden.

Weiterlesen →
Red Car crash background. Front of red car get damaged by accident on the road

KFZ-Kaskoversicherungen

Die Kaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für Schäden am Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers. Sie bietet Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. In der Kfz – Kaskoversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Weiterlesen →