Was ist versichert?
Zu Gebäudeverglasung zählen mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garage fest verbundene Außen- und Innenscheiben.
Mobiliarverglasung besteht für bewegliche Gegenstände wie Glastische oder Vitrinen.
Wofür besteht Schutz?
Glasbruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung.
Glasbruch liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist.
Was ist noch wichtig?
Welche Schäden sind nicht versichert?
- Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer , Schrammen oder Muschelausbrüche
- Auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet
- Gefahren, die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind wie Brand oder Einbruchdiebstahl, sind nicht über die Glasbruchversicherung versichert.