Glasversicherung

Was ist versichert?

Zu Gebäudeverglasung zählen mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garage fest verbundene Außen- und Innenscheiben.

Mobiliarverglasung besteht für bewegliche Gegenstände wie Glastische oder Vitrinen.

Wofür besteht Schutz?

Glasbruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung.

Glasbruch liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist.

Was ist noch wichtig?

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer , Schrammen oder Muschelausbrüche
  • Auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet
  • Gefahren, die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind wie Brand oder Einbruchdiebstahl, sind nicht über die Glasbruchversicherung versichert.

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