Glasversicherung

Was ist versichert?

Zu Gebäudeverglasung zählen mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garage fest verbundene Außen- und Innenscheiben.

Mobiliarverglasung besteht für bewegliche Gegenstände wie Glastische oder Vitrinen.

Wofür besteht Schutz?

Glasbruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung.

Glasbruch liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist.

Was ist noch wichtig?

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer , Schrammen oder Muschelausbrüche
  • Auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet
  • Gefahren, die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind wie Brand oder Einbruchdiebstahl, sind nicht über die Glasbruchversicherung versichert.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Luxury Boat

Boots-/Wassersportversicherungen

Überall dort, wo die vorhandenen Gewässer von sehr vielen Bootssportlern oder Badenden benutzt werden oder wo Wassersport und Berufsschiffahrt zusammentreffen, ist die Gefahr, einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen sehr groß. Haftpflichtansprüche, die durch eigene Motorboote, Segelboote oder Windsurfbretter verursacht werden, sind aber im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Diese Deckungslücke schließt die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Weiterlesen →
Hard Hat Construction Safety

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Verletzt der Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks gesetzliche Pflichten (z.B. die Verkehrssicherungspflicht), können Haftpflichtansprüche gegen ihn entstehen. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Übertragung der Pflichten an einen Bauleiter bestehen. Daraus entstandene Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Weiterlesen →