Grundfähigkeitsabsicherung

Die Grundfähigkeitsvorsorge ist für Kunden geeignet, die eine kostengünstige Grundvorsorge treffen möchten, insbesondere Personen mit Vorerkrankungen können so das Risiko vermindern und entsprechend vorsorgen. Sie kann eine interessante Ergänzung oder Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Grundfähigkeitsabsicherung kann auch in Kombinationsprodukten erfolgen, z.B. als Existenzschutz.

Bieten Sachversicherer dies als Kombi-Produkte mit Existenzschutz an, werden sie dem Sach-Produkt „Unfallversicherung“ zugeordnet.

Warum braucht man Grundfähigkeitsschutz?

Bei der Grundfähigkeitsversicherung tritt der Leistungsfall ein,wenn der Versicherte bestimmte, in einem Fähigkeitenkatalog aufgeführte Fähigkeiten verliert, z.B.

  • Sehen,
  • Laufen,
  • Greifen etc..

Kann der Versicherte diese Tätigkeiten infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausführen, leistet die Versicherung.

Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Beurteilung, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, mindestens eine der im Vertrag festgelegten Tätigkeiten durchzuführen. Dann wird eine vorübergehende oder sogar lebenslange Rente gezahlt.

Die Grundfähigkeit ist unabhängig von einer Berufsunfähigkeit, so dass der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben kann, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.

 

Wer ist versicherbar?

Grundsätzlich ist jeder, abhängig vom Gesundheitszustand und Eintrittsalter, versicherbar.

 

Was ist wichtig?

Die Grundfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Absicherung umgesetzt werden.

Je nach Anbieter variieren die Kataloge der versicherten Grundfähigkeiten und die Leistungsvoraussetzungen erheblich. Der jeweilige Leistungsumfang ist den Produktbeschreibungen zu entnehmen. Erst Anhaltspunkte bieten Produktvergleiche, die z.T. bei den Tarifen verfügbar sind.

Neben der Grundfähigkeitsabsicherung besteht alternativ die Absicherung im Rahmen von Existenzschutz/Körperschutzrenten.

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