KFZ-Haftpflichtversicherungen

Die Kfz-Versicherung setzt sich zusammen aus:

  • Kfz – Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung (Teil-/Vollkasko)
  • Schutzbrief
  • Insassenunfall
  • Fahrerschutz

Wofür besteht Schutz?

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Die Kfz – Haftpflichtversicherung dient zur finanziellen Absicherung gegenüber geschädigten Dritten im Straßenverkehr. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abzuschließen.

Annahmezwang/Kontrahierungszwang in der Kfz-Haftpflicht

Im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes (§ 5 PflVG) ist der Versicherer verpflichtet, Anträge auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen anzunehmen, außer es liegen folgende Ablehnungsgründe vor:

  • sachliche oder örtliche Beschränkungen (z.B. der Versicherer versichert nur regional oder nur Beamte)
  • Kündigung des Antragstellers aufgrund Nichtzahlung der Erst- und Folgeprämie oder Schäden
  • vorvertragliche Anzeigepflicht: der Vertrag wurde aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Drohung angefochten
  • der Versicherer unterbreitet aufgrund seines Unternehmenstarifs ein abweichendes Angebot

Der Versicherer hat zwei Wochen nach Eingang des Antrages Zeit den Antrag schriftlich abzulehnen. Sonst gilt dieser Antrag zu den gestellten Konditionen als angenommen. Treffen die oben stehenden Ablehnungsgründe nicht auf die beantragte Kfz Versicherung zu, muss der Antrag auf dem üblichen Weg bei der gewünschten Versicherung eingereicht werden.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für Schäden am Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers. Sie bietet Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. In der Kfz – Kaskoversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung bietet im allgemeinen Schutz vor:

  • Brand oder Explosion.
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
  • unmittelbare Einwirkung Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
  • Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdschutzgesetz.
  • Glasbruchschäden.
  • Kurzschlussschäden.
  • Marderbiss ohne Folgeschäden.

Da es sich bei der o. g. Teilkaskodeckung um den allgemeinen/Basisschutz handelt, bietet jedes Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Leistungen an. Somit bietet sich für den Versicherungsnehmer an, den Deckungsschutz seinen Wünschen entsprechend zu modifizieren.

Die Vollkaskoversicherung ist eine Ergänzung zur Teilkaskoversicherung und beinhaltet den Versicherungsschutz:

  • Schäden durch Vandalismus oder der mutwilligen Beschädigung Dritter am Fahrzeug des Versicherungsnehmers.
  • Schäden am eigenen Kraftfahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall.

Auch in der Vollkaskoversicherung bieten die Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Leistungen an.

Für die Teil- und Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung wählen. Die gängigen Selbstbeteiligungen sind z. B. VK 300 € SB + TK 150 € SB, VK 300 € SB + TK 0 € SB, VK 500 € SB + 150 € SB etc. Diese können je nach Versicherungsunternehmen variieren.

Kein Annahmezwang/Kontrahierungszwang in der Kaskoversicherung

Für die Kaskoversicherung (für die Voll- und Teilkasko) gilt kein Annahmezwang. Aufgrund der ausgezeichneten Geschäftsverbindung zur R+V Gruppe besteht die Möglichkeit gekündigte Risiken mit einer Kaskoversicherung bei der KRAVAG abzusichern.

Was ist noch wichtig?

Schutzbrief – Leistung

Bei Einschluss eines Schutzbriefes über den Versicherer, erhält der Versicherungsnehmer Hilfe im Fall einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder teilweise für sich selbst (Personenhilfe).

  • Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Kraftfahrzeugs am Unfall-/Pannenort.
  • Abschleppen: Transport in die nächste Werkstatt.
  • Fahrzeugbergung.
  • Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum Fahrzeug. Mietwagen, Bahn, Flug.
  • Fahrzeug-Rücktransport (Meist nur aus dem Ausland).
  • Ersatzteil-Versand (Meist nur aus dem Ausland).
  • Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers.
  • Fahrzeugunterstellung.
  • Übernachtungskosten.
  • Nutzungsausfall.
  • etc.

Insassenunfallversicherung

Anders als bei einer allgemeinen Unfallversicherung, haben die versicherten Personen Versicherungsschutz nur für erlittene Unfälle durch rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeugs.

Die Insassenunfallversicherung wird hauptsächlich als Pauschalsystem angeboten, auch nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.

Aufgrund der Neuregelung im Rahmen des VVG haben die Insassen aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs heraus generell Versicherungsschutz über die Kfz – Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund erachten die Experten diese Art des Versicherungsschutzes als überflüssig.

Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung bietet den Versicherungsschutz bei der Entschädigung durch selbst- oder mitverschuldeten Unfälle für die berechtigten Fahrer in der Kfz – Haftpflichtversicherung (Auch Versicherungsnehmer).

Übernahme der Kosten wie:

  • Verdienstausfall
  • Haushaltshilfe
  • Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente
  • Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
  • etc.

Anhängerhaftung – Schadenregulierungspraxis

Durch ein BGH-Urteil vom 27.10.2010, Az. IV ZR 279/08  wurde die Anhängerhaftung grundlegend geändert.

Das BGH-Urteil hat zu Folge, dass der Versicherer des Zugfahrzeuges den Schaden komplett reguliert und den „Anhängerversicherer“ zu 50% in Regress nimmt, sobald ein Gespann einen Schaden verursacht, .

Die meisten Gesellschaften zeichnen keine Anhänger als „Solo-Risiken“, sondern nur in Verbindung mit dem Zugfahrzeug.

Besonderheiten

Zum Produkt KFZ-Versicherung werden u.a. gewerbliche Flotten-Tarife als auch Oldtimer-Tarife zugeordet.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Jetzt die eigene Kfz-Versicherung berechnen.

Nutzen Sie den komfortablen Tarifvergleich.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Hard Hat Construction Safety

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Verletzt der Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks gesetzliche Pflichten (z.B. die Verkehrssicherungspflicht), können Haftpflichtansprüche gegen ihn entstehen. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Übertragung der Pflichten an einen Bauleiter bestehen. Daraus entstandene Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Weiterlesen →
Older business man in meeting

Pensionsfond

Den Pensionsfonds kennzeichnen besondere Renditechancen bei gleichzeitiger Mindestabsicherung (bei Beitragszusage mit Mindestleistung).

Weiterlesen →