Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine Leistung, die gesetzlich und privat Krankeversicherte in Form einer Geldleistung bei längerer Erkrankung von der Versicherung erhalten. Das Krankentagegeld kann als ergänzende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Warum benötigt man eine Krankentagegeldversicherung?
Wer durch Krankheit oder Unfall länger ausfällt und arbeitsunfähig wird, kann keine Einkünfte erzielen. Eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit bedeutet für Arbeitnehmer und für Selbstständige daher ein finanzielles Risiko. Denn trotz der Einkommensverluste laufen finanzielle Verpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt, Versicherungen) weiter. Die Krankentagegeldversicherung schließt dies entstehende finanzielle Lücke.
Wer ist versicherbar?
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind als Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen grundsätzlich nicht ausreichend versichert: Die GKV sieht die Absicherung des 100 %-igen Nettogehaltes bei Krankheit nicht vor. Bei Arbeitnehmern endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in der Regel nach sechs Wochen.
Selbständige
Bei Selbstständigen und Freiberuflern verursacht eine Krankheit Einkommensverluste ab dem ersten Tag.
In der GKV können Selbstständige sich freiwillig gesetzlich versichern. Mit dem ermäßigten Beitragssatz i.H.v. 14 % haben sie keinen Anspruch auf Krankentagegeld und müssen die Lücke privat absichern. Sofern Selbständige jedoch den regulären Beitragssatz i.H.v. 14,6 % zahlen, besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld ab dem 43. Tag (70 % des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit).
Wofür besteht Schutz?
Arbeitnehmer
Die Lücke zwischen Auszahlung des Krankenkassen-Krankengeldes (70 % vom Brutto, aber max. 90 % vom Netto abzüglich der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge) und dem tatsächlichen Nettoeinkommen sollte mit einer privaten Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Auch ein 13. oder 14. Gehalt muss versichert werden! Privat Vollversicherte Angestellte sollten 80% Ihres Jahresbruttogehalts im Krankentagegeldtarif versichern.
Selbstständige-Existenzgründer
Existenzgründer sollten einen Gründertagessatz von ca. 40 € absichern. Damit heben sie sofort nach dem ersten Jahr den Tagessatz auf ein angemessenes Niveau an. Versichert sein sollten 70 % des Jahresbruttoumsatzes vor Steuern. Damit schützen sie sich vor einer Zwangsgeschäftsaufgabe wegen Krankheit oder Unfall. Das versicherte Krankentagegeld sollte spätestens alle zwei Jahre erneut überprüft und den tatsächlichen Einkünften angepasst werden.