Krankentagegeldversicherung

Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine Leistung, die gesetzlich und privat Krankeversicherte in Form einer Geldleistung bei längerer Erkrankung von der Versicherung erhalten. Das Krankentagegeld kann als ergänzende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Warum benötigt man eine Krankentagegeldversicherung?

Wer durch Krankheit oder Unfall länger ausfällt und arbeitsunfähig wird, kann keine Einkünfte erzielen. Eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit bedeutet für Arbeitnehmer und für Selbstständige daher ein finanzielles Risiko. Denn trotz der Einkommensverluste laufen finanzielle Verpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt, Versicherungen) weiter. Die Krankentagegeldversicherung schließt dies entstehende finanzielle Lücke.

Wer ist versicherbar?

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind als Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen grundsätzlich nicht ausreichend versichert: Die GKV sieht die Absicherung des 100 %-igen Nettogehaltes bei Krankheit nicht vor. Bei Arbeitnehmern endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in der Regel nach sechs Wochen.

Selbständige

Bei Selbstständigen und Freiberuflern verursacht eine Krankheit Einkommensverluste ab dem ersten Tag.

In der GKV können Selbstständige sich freiwillig gesetzlich versichern. Mit dem ermäßigten Beitragssatz i.H.v. 14 % haben sie keinen Anspruch auf Krankentagegeld und müssen die Lücke privat absichern. Sofern Selbständige jedoch den regulären Beitragssatz i.H.v. 14,6 % zahlen, besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld ab dem 43. Tag (70 % des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit).

Wofür besteht Schutz?

Arbeitnehmer 

Die Lücke zwischen Auszahlung des Krankenkassen-Krankengeldes (70 % vom Brutto, aber max. 90 % vom Netto abzüglich der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge) und dem tatsächlichen Nettoeinkommen sollte mit einer privaten Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Auch ein 13. oder 14. Gehalt muss versichert werden! Privat Vollversicherte Angestellte sollten 80% Ihres Jahresbruttogehalts im Krankentagegeldtarif versichern.

Selbstständige-Existenzgründer

Existenzgründer sollten einen Gründertagessatz von ca. 40  € absichern. Damit heben sie sofort nach dem ersten Jahr den Tagessatz auf ein angemessenes Niveau an. Versichert sein sollten 70 % des Jahresbruttoumsatzes vor Steuern. Damit schützen sie sich vor einer Zwangsgeschäftsaufgabe wegen Krankheit oder Unfall. Das versicherte Krankentagegeld sollte spätestens alle zwei Jahre erneut überprüft und den tatsächlichen Einkünften angepasst werden.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Krankenzusatzversicherung

Die private Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Mit dieser lassen sich die Leistungen der Krankenvollversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen.

Weiterlesen →
An insurance agent talking to a woman driver by the car on the road after an accident.

KFZ-Haftpflichtversicherungen

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Die Kfz – Haftpflichtversicherung dient zur finanziellen Absicherung gegenüber geschädigten Dritten im Straßenverkehr.

Weiterlesen →
Lady Justice statue in law firm office

Private Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit abzudecken. Kommt es also im privaten Leben, im Beruf oder im Straßenverkehr zu einem Streitfall, der sich nicht gütlich klären lässt, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Weiterlesen →