Die private Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Mit dieser lassen sich die Leistungen der Krankenvollversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Zuzahlungen zu gesundheitlichen Leistungen werden damit verringert oder getilgt.
Wer ist versicherbar?
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können sich gegen Zuzahlung für medizinische Leistungen absichern, die sie ohne diesen Zusatzschutz selber tragen müssten.
Wofür besteht Schutz?
Die Versicherer bieten eine Vielzahl an Absicherungen. Dabei werden folgende Bereiche unterschieden:
- Ambulant: Heilpraktiker (u.a. TCM), Vorsorgeuntersuchungen sowie Brillen bzw. Lasik-Operationen
- Stationär: Ein- oder Zweibettzimmer mit wahlärztlicher Behandlung. Wichtig ist hier der Baustein „ambulante Operationen“.
- Dental/Zahnzusatz: Zahnbehandlung und Zahnersatz
Zur Krankenzusatzversicherung zählen Versicherer auch die
- Krankentagegeldversicherung und
- Pflegezusatzversichung.
Was ist wichtig?
- Wartezeiten
- Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate ab Vertragsabschluss, bei Zahnersatz, psychotherapeutischen oder Heilpraktikerleistungen können es bis zu acht Monate sein.
Besonderheiten
- Lösungen ohne bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
- Immer wieder bieten Gesellschaften Tarife zur Krankenzusatzversicherung ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an.