Warum benötigt man eine Luftfahrtversicherung?
Die Luftfahrt-Versicherung bietet ein umfassendes Schutzkonzept, das alle für ein Luftfahrzeug abzuschließende Versicherungen in einer Police zusammenfaßt.
Durch eine gebündelte Risikodeckung gewährt sie Versicherungsschutz für das Luftfahrzeug, für den Halter, den Piloten, die Besatzungsmitglieder und die Fluggäste.
Was ist versichert?
Die Bündelung beinhaltet folgende Sparten
- Luftfahrt-Halter-Haftpflicht-Versicherung
- Luftfrachtführer-Haftpflicht-Versicherung
- Luftfahrzeug-Kasko-Versicherung
- Luftfahrt-Unfall-Versicherung
Es ist z. B. nicht erforderlich, alle vier in der Police zusammengefaßten Versicherungen zur gleichen Zeit abzuschließen. Zur Luftfahrt-Unfallversicherung sind Tarife/Produktkonzepte verfügbar (siehe Menü).
Wofür besteht Schutz?
- Luftfahrt-Halter-Haftpflicht
Gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz haften der Halter eines Luftfahrzeuges für einen – auch unverschuldet – außerhalb des Luftfahrzeuges entstandenen Personen- und Sachschaden ohne Rücksicht auf die Rechtswidrigkeit Ihrer Schadenzufügung und unter Einschluß von Schadenfällen, die infolge höherer Gewalt eintreten.
Gemäß § 44 Luftverkehrsgesetz ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wenn Passagiere an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- und Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt werden.
- Luftfahrt-Kasko-Versicherung
Im Rahmen der Luftfahrzeug-Kasko-Versicherung werden Schäden durch Verlust-, oder die Beschädigung des Luftfahrzeuges am Boden, auf dem Wasser sowie während des Transportes ersetzt
- Luftfahrt-Unfall-Versicherung
Der Versicherungsschutz der Luftfahrt-Unfall-Versicherung und der obligatorischen Passagier-Unfall-Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, von denen die Insassen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs betroffen werden.
Der Versicherungsschutz dauert vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeuges unter Einschluß von Unfällen während des Ein- und Aussteigens.
Die Unfall-Versicherung kann für alle Insassen eines Luftfahrzeuges (Besatzung und Fluggäste) abgeschlossen werden; sie wird in der Regel für den Todesfall und den Invaliditätsfall beantragt.
Ausschluss in der allgemeinen Unfallversicherung
Unfälle in der Luft (wie z. B. das Führen eines Segelfliegers) sind in der Unfallversicherung ausgeschlossen.