Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte.
Unterschieden wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
- Als Zweig der Sozialversicherung sichert sie für gesetzlich Krankenversicherte das Risiko der Pflegebedürftigkeit in Form von Geld- oder Sachleistungen ab. Dabei umfasst der Versicherungsschutz sowohl die stationäre als auch die häusliche Pflege.
- Der Beitrag richtet sich prozentual nach dem Einkommen. Hierbei gilt das Umlageverfahren, wonach die eingenommenen Beiträge sofort als Ausgaben verwendet werden.
Private Pflegepflichtversicherung
- Auch die private Pflegepflichtversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.
- Der Beitrag richtet sich nach dem Alter und der Gesundheit. Hierbei gilt das Kapitaldeckungsverfahren, bei welchem in jungen Jahren Alterungsrückstellungen gebildet werden um den Beitrag im Alter zu stabilisieren und die Leistungen zu garantieren.
Wer ist versichert/versicherbar?
Jeder Bundesdeutsche mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland ist pflichtversichert.
Er hat seine Pflicht-Pflegeversicherung dort, wo auch seine Krankenversicherung besteht: Gesetzlich Kranken-Versicherte bei ihrer GKV und privat Kranken-Versicherte bei ihrer PKV.
Wofür besteht Schutz?
Die Leistungen der gesetzlichen- sowie der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich festgelegt und richten sich jeweils nach dem zu Grunde liegenden Pflegegrad (1-5).
Sie sind abhängig davon, ob der Pflegebedürftige stationär gepflegt wird oder im persönlichen Wohnumfeld. Relevant ist dabei auch, wer die Pflege übernimmt.
Wer im Pflegefall ausreichend versorgt sein möchte, muss mit eigenen monatlichen Zuzahlungen rechnen – durchschnittlich mit monatlich zusätzlichen 1.800-3.000 Euro.
Was ist wichtig?
Gesetzlich Versicherte können zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit einen Antrag beim medizinischen Dienst der Krankenkassen stellen:https://www.mdk.de/
Privat Versicherte können zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit einen Antrag bei Medicproof stellen: https://www.medicproof.de/