Pflegezusatzversicherung

Für Menschen, die dauerhaft hilfe- und pflegebedürftig sind, entstehen erhebliche Pflegekosten.

Diese sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung unzureichend abgedeckt. Sie müssen von den Bedürftigen selbst oder nahen Familienangehörigen mitfinanziert werden.

Umfangreiche Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung   stehen über das Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung.

Die Pflege-Zusatzversicherung schließt die Lücke und verringert dadurch hohe finanzielle Belastungen der Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen.

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt.

In den Pflegegrad 1 werden erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.

Was ist versichert/versicherbar?

Unter Pflegezusatzversicherungen fallen in der Sparte Krankenversicherung

  • die Pflegetagegeldversicherung und
  • die Pflegekostenversicherung.

Ab welchem Pflegegrad und in welchem Umfang der Versicherte Leistungen erhält, hängt vom gewählten Versicherungstarif ab.

Leistungen erhalten Versicherte, wenn sie pflegebedürftig sind. Die medizinische Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sowie die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anlehnend an die Pflegepflichtversicherung.

Was ist wichtig?

Vorerkrankungen erschweren Abschluss

Pflegezusatzversicherungen kann man nur abschließen, solange man weitestgehend gesund ist. Wenn aber z. B. eine Herzerkrankung, Diabetes oder eine Wirbelsäulenerkrankung bereits vorliegt, ist häufig keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließbar.

Ein Abschluss sollte daher möglichst in jungen Jahren erfolgen, bevor stress- oder altersbedingte Erkrankungen diesen verhindern. Einige Gesellschaften bieten Tools für Ihren Vertrieb, die dieses veranschaulichen (siehe Tarife-/Produktkonzepte).

Das Produkt „Pflege-Bahr“ bietet sich als mögliche Alternative an, wenn wegen Vorerkrankungen keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden kann.

Unterbringungs- u. Verpflegungskosten absichern

Beim Umfang der  Absicherung sollte nicht nur die Lücke der Differenzkosten zur aufgebrachten Pflege geschlossen werden, sondern auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind mit einzukalkulieren.

Höhere Beiträge durch frühe Beitragsbefreiung

Aus Kundensicht erscheint eine Beitragsbefreiung in einer frühen Pflegestufe interessant. Dadurch drohen nach Ansicht der Deutsche Aktuarvereinigung – Ausschuss Krankenversicherung den verbleibenden gesunden zahlenden Kunden steigende Beiträge. Grund: Wenn ein Tarif ab Erreichen von Pflegegrad 1 oder 2 bereits bei voller Leistung beitragsfrei gestellt wird, muss dies von allen Versicherten im Tarif getragen werden – mit allen finanziellen Konsequenzen der dadurch steigenden Beiträge.

[Empfehlung: Der Pflegezusatzbeitrag oder auch der KV-Beitrag kann in der Wahl des versicherten Tagessatzes zusätzlich mit abgesichert werden und so den Beitrag stabilisieren.

Hintergrundwissen

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Bei der Beratung zur Pflegezusatzversicherung kommt schnell das Gespräch auf die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Möchten Sie Ihre Kunden auch zu diesem Thema kompetent beraten, sind Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung  des BMJV hilfreich.

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