Private Krankenvollversicherung

Eine private Krankenvollversicherung schützt die Versicherten vor existenzgefährdenden finanziellen Risiken im Krankheitsfall, indem sie die Kosten für medizinisch notwendige Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus übernimmt.

Dem Versicherungsnehmer ist es möglich, den Leistungsumfang nach eigenen Vorstellungen flexibel und individuell zu gestalten und um diverse Komponenten zu erweitern oder zu kürzen. Hierdurch lässt sich sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ein sehr individualisierter Versicherungsumfang erreichen.

Wer ist versichert/versicherbar?

Seit 2009 muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Die überwiegende Anzahl davon ist gesetzlich versichert.

Die Möglichkeit sich privat zu versichern hat jeder, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.

Als versicherungsfrei gelten folgende Personengruppen. Der PKV Verband der Privaten Krankenversicherung beschreibt geltende Besonderheiten (s.u. „weiterführende Informationen“).

  • Selbstständige  und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)
  • Beamte  und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Arbeitnehmer  mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro im Monat). Das sind z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder.
  • Studenten , sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.

Grundlage für die Krankenvollversicherung ist das individuelle Risiko, z.B. Eintrittsalter, der Gesundheitszustand vor Vertragsbeginn, die Berufsgruppe und die zu versichernde Leistung. Je nach Risiko können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Wieso sie Dich gleich viel kosten…verrät dir [pma:]

Solang man jung und gesund ist, spart man gerne an der Gesundheitsfront. Je älter man wird und desto häufiger die Arztbesuche werden, desto häufiger bereut man dies. Nach allgemeiner Auffassung ist die GKV kostengünstiger und somit Mitte 20, wenn die meisten sich für ihre Versicherung entscheiden, die beste Lösung. In diesem Video  lernst Du, wie die PKV Dir auf die lange Sicht für den gleichen Beitrag mehr Behandlungen ermöglicht.

Kinder

Je nach Versicherungsstatus der Eltern können Kinder privat oder über die Familienversicherung der GKV versichert werden. Die private Krankenkasse erhebt für Kinder separate Beiträge.

Neugeborene können, sofern am Tage der Geburt ein Elternteil mind. 3 Monate beim Versicherer versichert ist, und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten ab Geburt erfolgt ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten versichert werden. Der Versicherungsschutz darf dabei nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils sein.

Wofür besteht Schutz?

Über die PKV werden alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen im vertraglich vereinbarten Umfang erstattet.

Die Leistungen sind tarifabhängig. Der Versicherungsnehmer kann unterschiedliche Tarifbestandteile individuell kombinieren.

Hierbei bilden die ambulanten, stationären sowie dentalen Leistungen, wahlweise als einzelne Bausteine oder als Kompakttarif das Grundgerüst und können durch zusätzliche Bausteine (z.B. Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegezusatzvers. etc.) erweitert werden.

Was ist wichtig?

Beitragsentwicklung der PKV und GKV im Vergleich

Entgegen der weitläufigen Meinung wird im 10-Jahresvergleich deutlich, dass Beiträge von 2009 bis 2019 in der PKV weniger stark gestiegen sind als die der GKV.

Die jeweilige Beitragsentwicklung der Krankenversicherer und ihre Finanzstärke ist ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Gesellschaft.

Grundsätzliche Fragen zur Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung beantwortet diese PKV-Information.

Risikoprüfung

Um insbesondere für den Kunden mit Vorerkrankungen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erreichen ist oft eine fundierte Risikoeinschätzung vor Antragstellung erforderlich.

Besonderheiten

Über die DKV-Gruppenversicherung besteht Kontrahierungszwang. Möglicherweise zu erschwerten Bedingungen ist dort ein Vertragsabschluss trotz gesundheitlicher Probleme möglich.

 

Hintergrundwissen

Steuerersparnis durch Vorauszahlung der Beiträge möglich

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung können im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wer die Beiträge als Vorauszahlung leistet, kann sich bedeutende Steuervorteile verschaffen. Hier sind persönliche und generelle steuerliche Bedingungen zu berücksichtigen.

In welchem Umfang Ihr Kunde davon profitieren kann, sollte er vorab im Gespräch mit dem eigenen Steuerberater erfragen.

Beitragszuschuss für PKV-versicherte Arbeitnehmer

Der Beitragszuschuss für PKV-versicherte Arbeitnehmer ist in § 257 Absatz 2 SGB V (= Arbeitgeberzuschuss) geregelt.

PKV versicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber nur dann einen Beitragszuschuss für ihre Angehörigen, wenn diese ebenfalls PKV versichert sind. Sind die Familienangehörigen freiwilliges Mitglied in der GKV, erhalten sie keinen Zuschuss gemäß § 257 SGB V. Seit den Änderungen durch ein Urteil des BSG in 2013 (B 12 KR 4/11 R) kann der Arbeitgeber entgegenkommend den Zuschuss gewähren – allerdings ist dieser steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Lady Justice statue in law firm office

Private Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit abzudecken. Kommt es also im privaten Leben, im Beruf oder im Straßenverkehr zu einem Streitfall, der sich nicht gütlich klären lässt, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Weiterlesen →