Risikolebensversicherungen sind eine preisgünstige Alternative zur Absicherung des Todesfallrisikos, zur Hinterbliebenenversorgung und zur Absicherung von Verbindlichkeiten.
Warum braucht man eine Risikolebensversicherung?
Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, steht allein die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten im Mittelpunkt.
Stirbt die versicherte Person, erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme.
- Vorsorge für Partner und Familienangehörige bei geringem finanziellem Aufwand
- Vorsorge für Verbindlichkeiten (Hypotheken, Darlehen)
- Schutz vor wirtschaftlichen Folgen bei Tod (Keyman-Absicherung, Existenzgründer, Unternehmer)
Was ist wichtig?
Risikolebensversicherungen lassen sich in vielen Tarifvarianten umsetzen:
- mit konstanter Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit
- mit variabler Versicherungssumme
- mit fallender Versicherungssumme (annuitätisch, linear fallend o.ä.)
- oder als verbundene Leben, d.h. mehrere Personen werden in einem Vertrag abgesichert (leichte Beitragsvorteile, aber Leistung erfolgt nur einmal, bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person);
- hier sollte alternativ die Umsetzung als Überkreuz-Verträge beachtet werden, d.h. die Eheleute/Lebenspartner sind jeweils gegenseitig Versicherungsnehmer/versichte Person, sodaß die Todesfallsumme nicht in die Erbmassen fällt.
Die häufigste Beitragsdifferenzierung erfolgt über Raucher/Nichtraucherstatus, hier sind die einzelnen Raucherklauseln und Nachmeldeverpflichtungen zu beachten.
Informationen zu verschiedenen tariflichen Besonderheiten enthalten die einzelnen Tarifdarstellungen.
Besonderheiten
- Risikolebensversicherung können mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ, EUZ) kombiniert werden.
- Interessant kann eine lebenslange Absicherung mit dem Ziel der Vermögensbildung oder steueroptimierten Vermögensübertragung sein.
- Vereinzelt werden fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten, bei denen nur verkürzte (oder keine) Gesundheitsfragen nötig sind, und die mit Wartezeiten bis zur vollen Leistung, abgeschlossen werden.
- Neben den üblichen Gesundheitsfragen sind insbesondere Angaben zu risikoerhöhenden Hobbys/Sportarten etc. von großer Bedeutung, z.B. bzgl. Motorradfahren, Bergsteigen etc.
- Immer wieder stehen diverse Absicherungsvarianten zu besonderen Konditionen für besondere Zielgruppen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Hintergrundwissen
Die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die Hinterbliebenen sind minimal. Allgemeine Informationen finden sich bei der Deutschen Rentenversicherung .
Die wirtschaftlichen Folgen für eine Familie können existenzbedrohend sein und der gewohnte Lebensstandard kann nicht aufrechterhalten werden.
Hinterbliebene erhalten die „große“ Witwen-/Witwerrente
- wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben
- oder ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen
- oder für ein behindertes Kind sorgen
- oder vermindert erwerbsfähig sind.
Seit dem 01.01.2002 ist ein neues Hinterbliebenengesetz in Kraft.
Dieser Zeitpunkt spielt bei der Berechnung der großen Witwen-/Witwerrente sowie bei der „kleinen“ Witwen-/Witwerrente eine große Rolle:
Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 heiraten oder bei denen beide Partner am 01.01.2002 noch unter 40 Jahre alt sind (also nach dem 01.01.1962 geboren), wurden die Renten gekürzt:
- die „große“ Witwen-/Witwerrente beträgt nicht mehr 60 Prozent sondern nur noch 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten
- wer die Bedingungen für eine „große“ Witwen-/Witwerrente nicht erfüllt, erhält die „kleine“ Witwen-/Witwerrente in Höhe von 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten.
- Diese ist auf 24 Monate befristet.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Deutschen Rentenversicherung (DRV).