Sportboot-Kasko-Versicherung

Was wird versichert?

Wassersportfahrzeuge aller Art, soweit sie sportlichen und Vergnügungszwecken dienen, Maschinenanlagen, technische Ausrüstung, Zubehör, Inventar, Beiboote, persönliche Effekten.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Es gilt der Grundsatz der Allgefahrendeckung mit partiellen, risikokonformen Modifizierungen, z. B. bei Transporten oder für Maschinenanlagen. Individuelle Zusatzvereinbarungen sind möglich.

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

Z. B. Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aufruhr, Kernenergie, Beschlagnahme Schäden durch Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, Abnutzung, Schäden, die durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs zu anderen als zu sportlichen oder Vergnügungszwecken entstehen.

Wo sind die Gegenstände versichert?

Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas auf allen Flüssen und Binnengewässern, während des Aufenthaltes außerhalb des Wassers, des Anlandholens und Zuwasserlassens sowie der Land- und Flußtransporte. Zusatzvereinrungen sind möglich.

Für Motor- und Segelboote zusätzlich: Nord- und Ostseefahrten; Mittelmeerfahrten bis zu maximal 6 Wochen im Jahr.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Neue Boote können samt Ausrüstung zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) versichert werden. Ältere Boote sind zum Zeitwert versichert, d. h. sie werden im Schadenfall in die Lage versetzt, neue Sachen gleicher Art anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen entsprechenden Betrages.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Sie sollte dem Zeitwert des Bootes und der Ausrüstung entsprechen.

Welche Bedingungen geIten?

Rechtlich verbindlich sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kasko-Versicherung von Wassersportfahrzeugen (AVB Sportboot-Kasko) sowie mit Ihnen getroffene individuelle Vereinbarungen.frei

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

An accident of a man worker at the construction site.

Private Unfallversicherung

Jeder, vor allem aber Selbstständige und Nichtberufstätige benötigen eine Unfallversicherung. Diese Personengruppen haben über die gesetzliche Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz und tragen somit 100 % des Unfallrisikos.

Weiterlesen →
Hard Hat Construction Safety

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Verletzt der Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks gesetzliche Pflichten (z.B. die Verkehrssicherungspflicht), können Haftpflichtansprüche gegen ihn entstehen. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Übertragung der Pflichten an einen Bauleiter bestehen. Daraus entstandene Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Weiterlesen →