Unterstützungskasse

Mit der Unterstützungskasse bietet sich Ihnen eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von mehreren Unternehmen getragen wird.

Warum braucht man eine Unterstützungskasse?

Vorteile für den Arbeitgeber: Mitarbeitermotivation/-bindung, minimaler Verwaltungsaufwand, keine bilanziellen Auswirkungen, Potential zur Senkung der Lohnnebenkosten

Vorteile für den Arbeitnehmer: individuelle Ausgestaltung (BU, Hinterbliebene), Entgeltumwandlungsbetrag bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei, keine Steuern während der Anwartschaftszeit, Nutzung der nachgelagerten Besteuerung, Insolvenzschutz durch PSV und ggf. Verpfändung der Rückdeckungsversicherung

 

Wer ist versicherbar?

Sie ist insbesondere geeignet für Versorgungen, bei denen die nachgelagerte Besteuerung oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG gewünscht wird, z.B.

  • für Gesellschafter-Geschäftsführer
  • für Spitzenverdiener/leitende Angestellte
  • wenn die Höchstgrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG
    • ausgeschöpft sind
    • für die Entgeltumwandlung offen bleiben sollen
  • für Unternehmen, die z.B. keine bilanzielle Auswirkung wünschen o.ä.

Was ist wichtig?

  • PSV-Beitrag durch den Arbeitgeber erforderlich
  • laufende Beitragszahlung erforderlich
  • Reduzierung nur unter bestimmten eingeschränkten Voraussetzungen möglich, z.B.
    • Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
    • vertragliche Vereinbarung zur Reduktion auf Verlangen des Arbeitnehmer o.ä.

Die Rückdeckung der Versorgungszusage der Unterstützungskasse kann durch klassische oder fondsgebundene Produkte erfolgen.

Die Versorgungszusage der Unterstützungskasse und die Rückdeckungsversicherung sind in der Regel kongruent, d.h. die Leistungen sind der Art, der Höhe, der Fälligkeit und den Leistungsvoraussetzungen nach aufeinander abgestimmt.

Die Versorgungszusagen können auch Zusatzbausteine bzgl. BU und Hinterbliebenenversorgung enthalten.

Es sind spezielle Regelungen bzgl. steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Voraussetzungen zu beachten.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Clients signs financial insurance, pension, startup, dealing handshake agent lawyer, agreement

Direktversicherung

Die Direktversicherung – Ein einfacher und mit geringem Verwaltungsaufwand verbundener Durchführungsweg für die bAV, der Chancen durch nettolohnneutrale (-optimierte) Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (unversteuerte, sozialabgabenfrei Beiträge – in Höchstgrenzen) bietet.

Weiterlesen →

Pflegezusatzversicherung

Für Menschen, die dauerhaft hilfe- und pflegebedürftig sind, entstehen erhebliche Pflegekosten.
Diese sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung unzureichend abgedeckt. Sie müssen von den Bedürftigen selbst oder nahen Familienangehörigen mitfinanziert werden.

Weiterlesen →
Seeking for job

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) leistet eine Rentenzahlung, wenn ein Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist und seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann.

Weiterlesen →