Betriebsunterbrechungsversicherung

Warum wird eine Betriebsunterbrechungsversicherung benötigt?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Sie gegen einen unerwarteten Ausfall der betrieblichen Tätigkeiten aufgrund eines Sachschadens ab. Ertragsausfälle können für Unternehmen eine große finanzielle Belastung sein. Diese können auch Existenzen zerstören.

Was ist versichert?

Gegenstand der Versicherung sind Ertragsausfälle aufgrund einer Betriebsunterbrechung (BU) durch einen Sachschaden. Unterbrechungsschaden ist der entgangene Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Kosten wie z. B. Miete, Gehälter oder Zinsen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die Betriebsunterbrechung zu versichern:

  • Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)
  • Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)
  • Große Betriebsunterbrechungsversicherung (Groß-BU)

Anhand der gewählten Art der Betriebsunterbrechungsversicherung wird die Versicherungssumme gebildet.

 

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)

Die Versicherungssumme KBU ist immer analog der Geschäftsinhaltsversicherungssumme und kann nur in Zusammenhang mit der Geschäftsinhaltsversicherung beantragt werden.  Die KBU Summe steht als Erstrisikosumme zur Verfügung.

Es besteht ein Wahlrecht zwischen der KBU und der MBU.

 

Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)

Bei der mittleren Betriebsunterbrechung wird die Versicherungssumme wie folgt gebildet:

Umsatz (o. Steuer) – Wareneinsatz = Rohertrag = Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte jährlich überprüft werden. Wenn es zu einer Umsatzsteigerung kommt, muss die Versicherungssumme angepasst werden. Hier könnte eine Vorsorge hilfreich sein. Die Vorsorge könnte z. B. bei 15 % liegen.

Der MBU Vertrag ist ein eigenständiger Vertrag, der unabhängig von der Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden kann.

 

Große Betriebsunterbrechungsversicherung (Groß-BU)

Die Groß-BU orientiert sich an der Versicherungssumme, die anhand der Wirtschaftszahlen des zu versichernden Betriebes gebildet wird.

Die Groß-BU ist ebenfalls ein eigenständiger Vertrag.

 

Wofür besteht Schutz?

Schutz besteht bei der KBU für die Gefahren, gegen die sich der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung entschieden hat. Betriebsgewinne und Kosten sind versichert.

Bei der MBU und Groß-BU können einzelne Gefahren als Betriebsunterbrechungsabsicherung gewählt werden (Bsp.: nur Feuer). Betriebsgewinne und fortlaufende Kosten sind ebenfalls mitversichert.

Mit der gewählten Absicherungsform wird auch die Haftzeit, d. h. die Zeit, in welcher der Versicherer die Entschädigung für die Betriebsunterbrechung zahlt, festgelegt. Die Haftzeit beträgt 12 Monate. Individuelle Haftzeiten können mit dem Versicherer vereinbart werden.

Sonderformen der Betriebsunterbrechungsversicherung (nur in der MBU und Groß-BU enthalten)

  1. Wechselwirkungsschäden

Manche Betriebe verfügen über mehrere Betriebsstätten. Tritt nun ein Sachschaden in einer Betriebsstätte des Unternehmens ein, so kann dies auf einer andren Betriebsstätte des Unternehmens zu einer Störung des Betriebsablaufes führen. Sofern beide Betriebsstätten in der Police mit aufgeführt sind, gelten diese Wechselwirkungsschäden mitversichert.

  1. Rückwirkungsschäden

Bei den Rückwirkungsschäden handelt es sich um Unterbrechungsschäden in dem versicherten Betrieb, die auf Sachschäden in einem fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden Betrieb, zurückzuführen sind. Rückwirkungsschäden führen also beim Versicherungsnehmer zu einem Unterbrechungsschaden, nicht aber zu einem Sachschaden. Es gibt 2 Formen des Rückwirkungsschadens:

  • Rückwirkungsschaden (Abnehmer)
  • Aufgrund eines Sachschadens beim Abnehmer kommt es beim Zulieferer zu einem Unterbrechungsschaden.
  • Rückwirkungsschaden (Zulieferer)
  • Infolge eines Sachschadens bei einem Zulieferer kommt es zu einem Betriebsunterbrechungsschaden beim Abnehmer.

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