Transport-/ Werkverkehrsversicherung

Unterschieden wird zwischen

  • (Waren-) transport: Transport eigener Waren durch Dritte
  • Werkverkehr: Transport eigener Waren in eigenen Fahrzeugen

(Waren-) Transport-Versicherung

Warum wird die Versicherung benötigt?

Der Transport von Gütern ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Güter können bei einem Transport leicht beschädigt werden oder gar verloren gehen.

Wer die Gefahr hierfür trägt, kann den Schaden in vielen Fällen weder dem Grund noch der Höhe nach auf den bzw. die beteiligten Spediteur/e oder Frachtführer abwälzen. Grund hierfür sind Haftungsausschlüsse, Höchsthaftungssummen, Reklamations- und Mängelrügefristen.

Was wird versichert?

Gegenstand der Versicherung sind alle Bezüge und Versendungen von Gütern aller Art einschließlich der damit verbundenen transportbedingten Lagerungen. Dabei sind Transporte, egal ob zu Wasser, Luft oder Land versichert. Ebenso abgesichert sind dadurch die Transporte, die mit den eigenen Transportmitteln durchgeführt werden.

Zusätzlich können Mustersendungen, Zwischentransporte, Retouren und Reparatursendungen eingeschlossen werden.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Üblicherweise werden die Güter nach Maßgabe der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen für die Güterversicherung, DTV-Güter oder anderen speziellen Bedingungen versichert.

Das bedeutet, daß es gleichgültig ist, ob der Schaden beispielsweise entstanden ist durch:

• Transportmittel-Unfall

• Brand, Blitzschlag, Explosion

• höhere Gewalt

• Diebstahl

Wegen der All-Gefahren-Deckung liegt die Beweislast, daß ein Schaden nicht versichert ist, beim Versicherer.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Krieg, Streik, Beschlagnahme, Aufruhr, politische Gewalthandlungen, Kernenergie; (Teilrisiken hiervon sind auf Anfrage versicherbar);
  • Mangelhafte Verpackung, innerer Verderb oder natürliche Beschaffenheit der Güter.

Was ist sonst noch wichtig?

Die Police wird auf den individuellen Bedarf maßgeschneidert. Das kann z. B. bedeuten, dass der Versicherungsschutz ausgedehnt wird auf:

  • imaginären Gewinn
  • die Beseitigungskosten für beschädigte Güter;
  • disponierte Lagerungen.

 

Werkverkehrs-Versicherung

Warum wird die Versicherung benötigt?

Fast täglich werden per Lkw oder Pkw Güter und Produkte vom Kunden und zwischen den Betriebsstätten transportiert. Während dieser Transporte können sich viele Schäden ereignen.

Was wird versichert?

Alle Handelsgüter einschließlich deren Verpackung.

Nicht versichert werden lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgut, Valoren und Kunstgegenstände.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Elementarereignisse Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeuges, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und Raub

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Alle Beschädigungsgefahren, es sei denn, sie entstehen als Folge einer versicherten Gefahr, z. B. Bruch nach Transportmittelunfall.

Sollen diese Gefahren generell versichert werden, empfehlen eine Transport-General-Police.

Was ist sonst noch wichtig?

Da die versicherten Fahrzeuge namentlich mit polizeilichem Kennzeichen im Versicherungsschein aufgeführt werden, sind Änderungen im Fahrzeugbestand umgehen dem Versicherer anzuzeigen.

Um dem entgegen zu wirken, können Jahrespolicen abgeschlossen werden. Diese sind umsatzbasierend.

Wo sind die Gegenstände versichert?

Auf Transporten innerhalb Deutschlands, und dem vereinbarten geographischen Geltungsbereich.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Bei verkauften Gütern der Fakturen- oder Wiederbeschaffungswert, ansonsten der gemeine Handelswert (Zeitwert) der Güter und Produkte. Ersetzt wird auch der imaginäre Gewinn bei Transporten zwischen Ihren Betriebsstätten, sofern Sie diesen mitversichert haben.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Sie richtet sich nach dem Fakturenwert oder dem gemeinen Handelswert der Güter, zzgl. imaginärem Gewinn und dem Wert der Verpackung.

Pro Fahrzeug wird eine Höchstversicherungssumme festgelegt, die dem höchstmöglichen Ladungswert entsprechen soll. Diese Summe steht für jeden Transport zur Verfügung.

Welche Bedingungen gelten?

Rechtlich verbindlich sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten im Werkverkehr (AVB Werkverkehr) sowie die entsprechenden Klauseln.

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